Studieren ohne Maturität

Das Programm 30 plus ermöglicht Studieninteressierten, die über keinen Maturitätsausweis verfügen und die älter als 30 Jahre sind, ein Studium im Fach "Kommunikationswissenschaft und Medienforschung" an der Universität Freiburg. Die Zulassung erfolgt sur Dossier und nach erfolgreich abgelegter Zulassungsprüfung.

  • Bewerbungsdossier

    Wer nach den Vorschriften des vorliegenden Reglements nach Erreichen des dreissigsten Lebensjahres zum Bachelorstudium in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung zugelassen werden möchte, richtet ein schriftliches Gesuch an den Präsidenten oder die Präsidentin der Kommission. Das Gesuch muss die folgenden Unterlagen umfassen:

    • eine Kopie der Identitätskarte oder des Reisepasses, woraus hervorgeht, dass er oder sie am 31. August vor dem beabsichtigten Studienbeginn das 30. Lebensjahr vollendet hat
    • ein tabellarischer Lebenslauf
    • ein Bewerbungsschreiben, das Auskunft über die Beweggründe zum Studium der Kommunikationswissenschaft und Medienforschung gibt
    • Zeugniskopien (Diplome, Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse)
    • eine Kopie des Empfangsscheins für den ersten Teil der Gebühr

    Jedem Kandidaten/ jeder Kandidatin steht die Beifügung weiterer Dokumente, die das Gesuch unterstützen könnten, frei.

  • Aufnahmeverfahren

    Nach Eintreffen der Gesuche analysiert die Kommission die Dossiers und entscheidet, ob der Kandidat/die Kandidatin zum weiteren Verfahren zugelassen wird. Die Kandidaten und Kandidatinnen werden spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Bewerbungsschluss schriftlich über den Entscheid informiert und erhalten ggf. die nötigen Informationen über das weitere Verfahren.

    Der Kandidat oder die Kandidatin, der oder die zum weiteren Verfahren zugelassen wurde, wird schriftlich zu einer schriftlichen Prüfung eingeladen. Die Prüfung findet frühestens drei Wochen und spätestens fünf Wochen nach dieser Einladung statt. Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt eineinhalb Stunden. Sie dient der Überprüfung der Kompetenz, kommunikationswissenschaftliche Fachtexte zu verstehen und mit Blick auf konkrete Fragen zu bearbeiten. Die Prüfung wird von einem/einer Professor/in des DCM sowie durch ein Mittelbaumitglied des DCM korrigiert und bewertet. Die abschliessende Benotung ergibt sich aus dem Mittelwert beider Bewertungen. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn der Kandidat oder die Kandidatin eine Note von 4.0 oder mehr auf der Sechserskala erhält.

    Der Kandidat/die Kandidatin wird spätestens drei Wochen nach der Prüfung schriftlich über das Ergebnis informiert. Hat sie oder er mindestens die Note 4,0 erhalten, wird er oder sie zu einem Gespräch mit der Kommission eingeladen. Das Zulassungsgespräch findet frühestens zwei und spätestens vier Wochen nach dieser Einladung statt. Es dauert 30 bis 60 Minuten und umfasst ein Gespräch über die Motivation des/der Kandidaten/in auf Basis des Bewerbungsschreibens. Hierbei soll der Kandidat/die Kandidatin auch auf mögliche Probleme hingewiesen werden. Anschliessend können Nachfragen zur schriftlichen Prüfung gestellt werden.

  • Einschreibung an der Universität Freiburg

    Die Zulassungsberechtigung ist maximal vier Semester lang gültig.

    Die Kandidatinnen und Kandidaten können sich nach einem positiven Entscheid der Kommission, der von der/dem Immatrikulationsdelegierten der Fakultät mitgeteilt wird, über die Website der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung für das Studium einschreiben.

  • Fristen
    • Abgabe des Bewerbungsdossiers für einen Studienbeginn im folgenden Herbstsemester: 15. Februar
    • Durchführung der Aufnahmeprüfung: spätestens in der ersten Aprilwoche
    • Zulassungsgespräch: zwischen dem 1. und 31. Mai
    • Bekanntgabe des Zulassungsentscheids: bis zum 15. Juni

     

Download

  • Reglement über die Zulassung von Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben. (folgt; für genauere Informationen zum Aufnahmeverfahren können Sie sich an Prof. Alexandra Feddersen wenden)