Beratung

Neben der Erstellung von Gutachten steht das Institut der öffentlichen Hand mit seinen Dienstleistungen beratend zur Seite.

Im Vordergrund stehen für den schweizerischen Kontext die wissenschaftliche Begleitung von Rechtsetzungsprojekten in den Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts und die Beratung in der Organisation der interkommunalen und interkantonalen Zusammenarbeit.

Im internationalen Bereich berät das Institut ausländische Partner aus Wissenschaft und Staat, die sich für die Besonderheiten des schweizerischen Staatswesens interessieren und sich für eigene Rechtssetzungsprojekte von schweizerischen Lösungen oder rechtsvergleichenden Analysen inspirieren lassen wollen.

Die Beratung ist kostenpflichtig und wird für jeden Auftrag auf der Basis einer im Einzelfall abgeschlossenen Vereinbarung durchgeführt. Der zur Anwendung kommende Stundenansatz variiert je nach Art des Auftrags und der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Für die Träger und Partner des Instituts sowie für Partner aus Entwicklungs- und Transformationsländern gelten besondere Stundenansätze.