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Der Begriff des Föderalismus wird aus dem lateinischen «foedus» abgeleitet, was mit «Bündnis» oder auch mit «Bund» übersetzt werden kann. Er steht im Allgemeinen für ein Prinzip der Organisation von Staaten, bleibt aber auch für andere Anwendungskontexte offen. Der Föderalismus weist verschiedene Facetten auf (institutioneller, kooperativer, symmetrischer/asymmetrischer, finanzieller, partizipativer Föderalismus). Mit diesen Facetten sollen dem Begriff Konturen verschafft werden.


«Mit anderen Grossbegriffen der Politischen Philosophie und des Staatsrechts teilt der Föderalismus eine gewisse semantische Unschärfe und muss daher definiert beziehungsweise ausgelegt werden. In grundsätzlicher Bedeutung erweist sich der Föderalismus als eine politisch-rechtliche und territorial gliedernde Organisationsform der Freiheit und darin als ein gesellschaftlicher, vor allem aber staatlich bezogener Ordnungsgedanke. Freiheit braucht immer auch Verortung, Gehäuse, Anknüpfungsmöglichkeiten und Bezugspunkte – dieser Grundgegebenheit in Hinblick auf reale Entfaltung kommt der Föderalismus entgegen. Zugleich weist diese Freiheit gliedernde Ordnungsidee eine hohe Variabilität auf. Sie kann sich auf unterschiedliche wirtschaftliche wie gesellschaftliche Gebilde und nationale wie staatliche Zustände beziehen, sie kann institutionell konservativ und in den politisch-rechtlichen Praktiken dynamisch sowie in der Problemverarbeitung progressiv sein, sie kann verschiedene historische Zeitprägungen miteinander in der Gegenwart verbinden und dabei offen für die Zukunftsdimension neuer föderaler Entwicklungen (wie der Europäischen Union) sein.»
(vgl. Ines Härtel, Alte und neue Föderalismuswelten, in: Handbuch Föderalismus, Band I: Grundlagen des Föderalismus und der deutsche Bundesstaat, Heidelberg 2012, Prolog, Rz. 5)

Schweizerischer Föderalismus

Nationale Föderalismuskonferenz

Vergleichender Föderalismus