Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Allgemeine Fragen zum Studium

  • Fragen zum Bachelor

    Wie ist das Geschichtsstudium aufgebaut?

    Für ausführliche Informationen konsultieren Sie den Studienplan Ihres Studienprogramms, für eine allgemeine Übersicht die jeweiligen Schemata.

    Direktlink für Studierende der GeschichteDirektlink für Studierende der Zeitgeschichte

     

    Gibt es Pflichtveranstaltungen im Geschichtsstudium?

    Die Überblicksvorlesung ist für alle Studienprogramme des Studienbereichs Geschichte obligatorisch. Es wird empfohlen, diese Veranstaltung möglichst im 1. Semester zu besuchen. Des Weiteren bietet jedes Epochenfach eigene Methoden- respektive Grundkurse an, die nach Möglichkeit parallel zu einem Proseminar in jeweiliger Epoche zu belegen sind. In der Zeitgeschichte ist der Grundkurs auf das Thema des Proseminars ausgerichtet und daran gekoppelt, d.h. während eines Semesters müssen beide Kurse besucht werden.

     

    Überblicksvorlesung – Was ist das und wo kann ich mir sie anrechnen lassen?

    Die Überblicksvorlesung umfasst 12 Sitzung, in denen ein Thema von allen vier Epochenfächern gemeinsam präsentiert wird. Die Veranstaltung ist Bestandteil des Grundlagenmoduls und sollte zu Beginn des Studiums belegt werden.

     

    Ich studiere zweisprachig, was gilt es zu beachten?

    In den BA-Programmen Geschichte sind 40 % der ECTS-Kreditpunkte Ihres gewählten Studienprogrammes sind in der anderen Sprache zu absolvieren. Konkret bedeutet das mindestens 48 ECTS respektive 24 ECTS im Haupt- bzw. Nebenfach Geschichte. Massgebend ist dabei die Sprache des Leistungsnachweises (Vorlesungsprüfungen und schriftliche Arbeiten). Die Softskills werden für den zweisprachigen Vermerk nicht berücksichtigt. Konsultieren Sie den für Ihr Studienprogramm gültigen Studienplan, in dem die konkrete Umsetzung zur Erreichung des zweisprachigen Vermerks geregelt wird.

     

    Muss ich ein Modul nach dem anderen absolvieren oder kann ich Kurse aus mehreren Modulen belegen?

    Die Organisation des Studiums obliegt den Studierenden. Es wird nachdrücklich empfohlen, mehrere Module gleichzeitig zu öffnen und Veranstaltungen verschiedener Epochenfächer zu belegen. Veranstaltungen im Rahmen der Vertiefungsmodule und Module Bachelor-Arbeit sollten erst nach der Validierung des Proseminars im jeweiligen Basismodul besucht werden.

    In der Zeitgeschichte bestehen andere Regelungen, siehe Link.

     

    Was ist eine historische Lehrveranstaltung beziehungsweise Was sind die "festgelegten Veranstaltungen" einer Epoche?

    Die „festgelegte Veranstaltungen einer Epoche“ sind je nach Epochenfach unterschiedliche Lehreinheiten, die innerhalb des jeweiligen Epochenmoduls angerechnet werden können. Die Auswahl an historischen Lehrveranstaltungen variiert je nach Epochenfach und Semester. Die Listen der wählbaren Kurse werden auf den Webseiten der verschiedenen Lehrstühle veröffentlicht.

     

    Die Zeitgeschichte kennt keine derartige Veranstaltung, im Basismodul Zeitgeschichte besuchen Sie eine zweite Vorlesung.

    Im Basismodul Neuzeit können Sie wahlweise eine zweite Vorlesung, ein (Pro-)Seminar (ohne Arbeit!) oder eine Studienreise anrechnen.

    In den Basismodulen Mittelalter und Antike können ausgewählte Veranstaltungen ausserhalb des eigenen Lehrangebots des validiert werden. Es handelt sich dabei um fachverwandte Veranstaltungen anderer Studienbereiche (z. B. Kunstgeschichte, Sprach- und Literaturwissenschaften, etc.), die jeweils gültige Auswahl finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Lehrstuhls. 

     

    Betreffend der in den Vertiefungs- und Bachelormodulen anrechenbaren Lehreinheiten konktaktieren Sie bitte die Studienberatung der jeweiligen Studienbereiche Antike, Mittelalter, Neuzeit oder Zeitgeschichte. 

     

    Was ist der Bibliothekskurs? Für welche Veranstaltungen zählt dieser? Wo kann ich mich dafür anmelden?

    In den Bibliothekskursen lernen die Studierenden wie sie die durch die Bibliothek zur Verfügung gestellten Informationsressourcen optimal nutzen können. Die Bibliothekskurse werden von der Kantonsbibliothek durchgeführt und sind gekoppelt an den Grundkurs / Methoden-I-Kurs. Je nach Studiengang muss man einen oder zwei der drei Bibliothekskurse belegen:

    1. Informatikkompetenz für Historiker/innen: obligatorisch für alle (Haupt- und Nebenfach) Studierenden der Fächer „Geschichte“, „Geschichte der Moderne“ und Zeitgeschichte“. Studierende, die in ihrem Hauptfach bereits einen Bibliothekskurs mit vier oder mehr Modulen besucht haben, müssen das Ergänzungsmodul belegen (siehe Bibliothekskurs 2).
    2.  Ergänzungsmodul Informatikkompetenz für Historiker/innen: für Studierende obligatorisch, die in ihrem Hauptfach bereits einen Bibliothekskurs mit vier oder mehr Modulen besucht haben.
    3.  Informatikkompetenz für Historiker/innen II: Dieser Kurs ist für alle Hauptfachstudierenden in „Geschichte“, „Geschichte der Moderne“ und Zeitgeschichte“ fakultativ. Im Kurs lernen sie neben der Nutzung bibliographischer Datenbanken den Umgang mit der elektronischen Literaturverwaltung. Je nach Betriebssystem kann wahlweise der Kurs zu Citavi (Windows) oder Zotero (Mac) belegt werden.

     

    Die Anmeldung erfolgt NICHT über MyUnifr. Die Studierenden können sich hier anmelden.

    Achtung: Die Anzahl Teilnehmer pro Kurs ist beschränkt. Falls ein Kurs bereits ausgebucht ist, kann man diesen in den darauffolgenden Semestern besuchen. Die ECTS für den Grundkurs werden jedoch auf MyUnifr erst dann validiert, sobald die vorgeschriebenen Bibliothekskurse belegt wurden.

     

    Was hat es mit dem Examen am Ende des ersten Jahres auf sich?

    Beim Examen am Ende des ersten Jahres handelt es sich nicht um eine zusätzliche Prüfung, sondern lediglich um eine Kontrolle des Studienfortschritts. Darüber hinaus findet diese Überprüfung nicht nach einem Jahr, sondern nach vier Semestern statt. Die Überprüfung des Studienfortschritts bezieht sich nur auf den Hauptbereich auf Bachelor-Niveau: Falls Sie also Geschichte, Geschichte der Moderne oder Zeitgeschichte im Hauptbereich studieren, müssen Sie anfangs des 5. Semesters insgesamt 30 ECTS-Kreditpunkte erworben haben. Dabei sind validierte ECTS-Kreditpunkte in den Grundlagen-, Basis- und Vertiefungsmodulen massgebend. Die Softskills werden nicht miteinkalkuliert. Wird diese Anzahl ECTS-Kreditpunkte nicht erreicht, werden Sie vom betreffenden Studiengang ausgeschlossen. Gesuche um Verlängerung der Frist müssen mindestens 14 Tage vor dem Beginn des fünften Studiensemesters an den Dekanatsrat gerichtet werden.

  • Fragen zum Master

    Wie ist das Geschichtsstudium aufgebaut?

    Für ausführliche Informationen konsultieren Sie den Studienplan Ihres Studienprogramms, für eine allgemeine Übersicht die jeweiligen Schemata. 

    Direktlink für Studierende der Geschichte

    Direktlink für Studierende der Zeitgeschichte

     

    Ich strebe den Vermerkt "zweisprachig" auf meinem BA-Zeugnis an, was gilt es zu beachten?

    40% oder 36 ECTS des Vertiefungsprogramms sind in der anderen Sprache zu absolvieren. Das Kolloquium und die Masterarbeit werden für den zweisprachigen Vermerk nicht berücksichtigt. Massgebend ist dabei die Sprache des Leistungsnachweises (Vorlesungsprüfungen und schriftliche Arbeiten). Konsultieren Sie betreffend der konkreten Umsetzung den für Ihren Studiengang gültigen Studienplan und kontaktieren Sie ggf. die Studienebratung. 

     

    Ich möchte mich für den vorgezogenen Master einschreiben. Was muss ich dafür beachten und wie geht das vonstatten?

    Bachelorkandidatinnen und –kandidaten können nach sechs Semestern einen Antrag zum „vorgezogenen Master“ stellen. Dieser kann via myUnifr (Studium / nächstfolgendes Semester / "vorgezogenes Masterstudium") an das Dekanat der Philosophischen Fakultät gerichtet werden, das über die Zulassung entscheidet. Die Zulassung gilt für ein Semester. Erbrachte Leistungen (max. 30 ECTS) werden nach Abschluss des Bachelors im Master-Studiengang gutgeschrieben.

    Der vorgezogene Master wird in Art. 46 des Reglements vom 08. März 2018 zur Erlangung des Bachelors und des Masters an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg (Schweiz) geregelt.

     

    Was muss ich bei der Abgabe der Masterarbeit beachten und wie stelle ich sicher, dass ich nicht unnötig Semestergebühren zahle?

    Die Masterarbeit wird beim Dekanat der Philosophischen Fakultät eingereicht. Die Masterarbeit darf abgegeben werden, wenn die noch fehlenden Studienleistungen höchstens einem Modul im Studienplan entsprechen. Die Gesamtheit der ECTS-Kreditpunkte im Vertiefungsprogramm und in einem eventuellen Neben- oder Spezialisierungsprogramm muss vor der Verteidigung erreicht und validiert worden sein.

    Beachten Sie das hier zugängliche Merkblatt sowie weitere Hinweise des Dekanats betreffend Abgabe der Masterarbeit.

     

  • Fragen zum Lehrdiplom (LDSI1/ LDM)

    Wobei handelt es sich um das obligatorische Proseminar „zum politischen System der Schweiz“ (BASI) und wie kann ich es finden?

    Das Proseminar zum politischen System der Schweiz wird vom Studienbereich Zeitgeschichte angeboten und ist via MyUnifr wie auch im Vorlesungsverzeichnis im Lehrangebot der Zeitgeschichte ersichtlich. Es findet jeweils nur im Frühlingssemester statt.

    Im FS 2021 ist folgende Veranstaltung vorgesehen: "Proseminar LDS I: Die beste Demokratie der Welt? Die Geschichte des politischen Systems der Schweiz."

     

    Welche Zulassungsbedingungen und Richtlinien gelten für das LDM?

    Informationen zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen finden Sie hier. Die Zulassungsbedingungen für die einzelnen Unterrichtsfächer sind im Ausführungsreglement ersichtlich. Es ist möglich, dass Zusatzleistungen erbracht werden müssen. Dies ist von Ihrem Fachstudium und der gewählten Fächervariante oder Fach-Priorisierung (Geschichte als Einzelfach oder als erstes / zweites / drittes Unterrichtsfach) abhängig. Für weitere Informationen bezüglich allfälliger Zusatzleistungen wenden Sie sich bitte direkt an Thomas Lau.

     

    Ich möchte das «Vertiefungsmodul nach 1500» in der Zeitgeschichte absolvieren. Wie setzt sich dieses Modul zusammen?

    Anders als im Studienplan angegeben belegen die Studierenden neu statt eines Seminars (9 ECTS mit Seminararbeit) ein Proseminar (6 ECTS mit Proseminararbeit) und einen Grundkurs (3 ETCS).

  • MyUnifr, Moodle

    Ich möchte das Haupt- oder Nebenfach wechseln. Was muss ich tun?

    Sie können via MyUnifr ein Änderungsgesuch einreichen. Dieses Gesuch sollte so früh wie möglich eingereicht werden, da ein Wechsel nach Vorlesungsbeginn unter Umständen nur noch beschränkt möglich ist. Eine Übersicht der geltenden Fristen finden Sie hier. Das Dekanat der Philosophischen Fakultät behandelt das Gesuch unter Einhaltung der Fristen für das laufende Semester, ansonsten für das Folgesemester. Es wird empfohlen, einen Studienberater des neuen Fachs zu kontaktieren, um den Wechsel, allfällige Transfers und die Studienaufnahme zu besprechen.

     

    Was ist Moodle und was gilt es diesbezüglich zu beachten?

    Moodle ist die elektronische Lernplattform der Universität Fribourg. Zugang erhalten Sie unter https://moodle.unifr.ch, das Log-in entspricht Ihrem universitären Nutzerkonto. Es ist möglich, dass parallel zu einer Veranstaltung Moodle-Kurse geführt werden, die den Download von Kursmaterial, das Einsehen allgemeiner Kursinformationen und die Eingabe von Leistungsnachweisen ermöglichen. Die Einschreibung in einen Moodle-Kurs erfolgt per Selbsteinschreibung, für jeden Kurs müssen Sie sich einzeln einschreiben. Erkundigen Sie sich bei der Dozentin / dem Dozenten, ob ein Moodle-Kurs existiert und mit welchem Passwort/Schlüssel Sie Zugang dazu erhalten.

     

    Ich benötige eine Einschreibebestätigung. Wie gelange ich zu diesem Dokument?

    Ihre Einschreibebestätigung wird nach Zahlungseingang der Semestergebühren automatisch generiert und kann unter MyUnifr (Studium / Verwaltungsdienstleistungen / Meine Einschreibe- / Exmatrikulationsbestätigung) eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

     

    Ich habe mich auf MyUnifr im falschen Modul für eine Veranstaltung eingeschrieben; was soll ich jetzt tun?

    Entscheidend ist, wann Sie den Fehler bemerken :

    a) Falls die Einschreibefrist noch nicht abgelaufen ist, annullieren Sie die Kurseinschreibung und nehmen sie erneut – dieses Mal im korrekten Modul – vor.

    b) Falls die Einschreibefrist bereits abgelaufen ist, können Sie nach Semesterende reagieren und bis dahin den Kurs dennoch besuchen. Nach Validierung des Kurses können Sie selbstständig einen Transfer ins korrekte Modul via myUnifr (Studium / ECTS-Übertragung) vornehmen.

    c) Bei Problemen wenden Sie sich ans zuständige Sekretariat : Frau Bernadette Berger für Zeitgeschichte, Frau Myriam Danthe für Geschichte der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit.

     

    Ich habe vergessen, mich auf MyUnifr für einen Kurs einzuschreiben; die Frist ist bereits abgelaufen, was soll ich jetzt tun?

    In begründeten Fällen kann das Sekretariat des jeweiligen Studienbereiches Sie nachträglich einschreiben. Wenden sie sich an die/den Dozentin/Dozenten der Veranstaltung und bitten Sie um eine verspätete Einschreibung. Im Falle einer positiven Antwort richten leiten Sie die Nachricht mit Ihrer Anfrage an das betreffende Sekretariat.

     

    Ich habe mich auf MyUnifr für einen Kurs eingeschrieben, den ich nicht belegen kann. Wie kann ich die Einschreibung rückgängig machen?

    Entscheidend ist, wann Sie den Fehler bemerken : 

    a) Falls die Einschreibefrist noch nicht abgelaufen ist, annullieren Sie die Kurseinschreibung. 

    b) Falls die Einschreibefrist bereits abgelaufen ist, wenden Sie sich an die Studienberatung.

     

  • Fragen zur Mobilität

    Ich möchte ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität studieren: Was muss ich fafür tun?

    Informieren Sie sich bei der Dienststelle für Internationale Beziehungen über die verschiedenen Mobilitätsprogramme und Gastuniversitäten. Alle Informationen sind auch via myUnifr (Studium / Mobilität / Outgoing) zugänglich. Sobald Sie sich für eine bestimmte Destination / Universität und Mobilitätsprogramm entschieden haben, wenden Sie sich an einen Studienberater, um die Anmeldung (via myUnifr), später den Studienvertrag und das weitere Vorgehen zu diskutieren und zu bestimmen.

     

    Ich möchte Kurse im Rahmen des Austauschprogramms BeNeFri belegen, wie gehe ich das an?

    Allgemeine Informationen zum Austauschprogramm, den einzelnen Fachvereinbarungen und zur Rückerstattung der Reisekosten finden Sie unter www.unifr.ch/benefri. Für die Zulassung müssen Sie sich fristgerecht (30. September für das HS, 28. Februar für das FS) via MyUnifr einschreiben. Um die Anrechnung der gewählten Kurse in Ihrem Studienprogramm sicherzustellen, wenden Sie sich im Vorfeld an die Studienberaterin / den Studienberater des betroffenen Epochenfachs.

  • Fragen zu den Leistungsausweisen und Prüfungen

    Proseminar- und Seminararbeiten

    In Proseminaren und Seminaren sind schriftliche Arbeit als Leistungsnachweis gedacht. Was gilt es hierbei zu beachten?

    Falls der Dozent keinen Termin für eine Abgabe der entsprechenden Arbeit festlegt, gilt grundsätzlich, dass der Leistungsnachweis innerhalb der regulären vier Prüfungssessionen erbracht werden muss. Wird der Leistungsnachweis für das jeweilige Proseminar/Seminar nicht innerhalb dieser 4 Prüfungssessionen erbracht, wird Ihnen automatisch die Lehrveranstaltung als ein “erster Misserfolg” bewertet.

     

    Ich benötige einen Auszug meiner bisherigen Leistungen. Wer kann mir weiterhelfen?

    Bitte wenden Sie sich an das Dekanat der Philosophischen Fakultät : lettres@unifr.ch

     

    Wo finde ich Informationen zu den Prüfungsdaten der einzelnen Epochenfächer ?

    Information und Kommunikation bzgl. Prüfungen obliegen den Dozierenden.

    Falls die Dozentin/der Dozent Sie nicht anderweitig informiert, finden – in der Regel – die Prüfungen in der letzten Semesterwoche statt. Konsultieren Sie die Webseiten der einzelnen Epochenfächer, falls hier keine Informationen ersichtlich sind, wenden Sie sich an die Studienberaterin / den Studienberater des jeweiligen Epochenfaches.

     

    Die Frist für die Prüfungsanmeldung auf MyUnifr ist abgelaufen. Ich habe sie versäumt, was soll ich jetzt tun?

    Für das Ablegen eines Examens im Rahmen einer Vorlesung ist die Prüfungseinschreibung Pflicht. Ohne Prüfungseinschreibung sind Sie nicht zum Examen zugelassen. Sie können sich für die Prüfung in der Folgesession einschreiben. Beachten Sie die Fristen!

     

    Ich konnte wegen Krankheit / höherer Macht nicht an einer Prüfung teilnehmen. Was passiert jetzt?

    Damit Ihnen kein Versuch abgezogen wird, senden Sie innerhalb von einer Woche nach Prüfungsdatum (Poststempel) ein Arztzeugnis respektive eine schriftliche Absenzerklärung an das Sekretariat des betroffenen Studienbereichs.

     

    Ich habe eine ungenügende Note in einer Vorlesungsprüfung erhalten. Wie geht es jetzt weiter?

    Eine Vorlesungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Nach zweimaligem Nichtbestehen wird die Einschreibung gelöscht und sie können sich für eine neue Vorlesung einschreiben.

     

    Ich habe eine ungenügende Note in einer (Pro-)Seminararbeit erhalten. Was bedeutet das?

    Sie haben die Möglichkeit ihre (Pro-)Seminararbeit innerhalb von 6 Monaten nach Ablehnung zu überarbeiten. Erachtet der Dozierende auch die überarbeitete Version als ungenügend, so müssen Sie ein neues (Pro-)Seminar besuchen. Für das bereits besuchte (Pro-) Seminar, inkl. dazugehörten Methoden- und Grundkurse werden keine ECTS gutschrieben.

    Eine zweimal abgelehnte (Pro-)Seminararbeit gilt als „erster Misserfolg“. Wird auch die im Rahmen eines neuen (Pro-)Seminars verfasste Arbeit zwei mal abgelehnt, so gilt dies als „zweiter Misserfolg“. In diesem Fall hat der/die Studierende zwei Versuche beansprucht, ohne ein genügendes Resultat zu erbringen. Der zweite Misserfolg führt im Rahmen von (Pro-)Seminaren automatisch zum „endgültigen Misserfolg“, das heisst zum Ausschluss aus allen Studienprogrammen der Geschichte und der Zeitgeschichte. 

     

    Kann ich den Leistungsnachweis in einer anderen Sprache, z. B. in Italienisch oder Englisch, erbringen?

    Diese Entscheidung obliegt der Dozentin / dem Dozenten der jeweiligen Veranstaltung, bitte wenden Sie sich direkt an die betreffende Person. Sofern Sie den Zweisprachigkeitsvermerk anstreben und die Veranstaltung entsprechend anrechnen lassen möchten, müssen Sie allerdings die Leistungen in der Sprache erbringen, in der die die Veranstaltung angeboten wird.

     

    Ich war an der Vorlesungsprüfung abwesend. Welche Konsequenzen hat das?

    Entscheidend ist der Grund Ihrer Absenz:

    a) Falls Sie wegen Krankheit oder höherer Macht nicht an der Prüfung haben teilnehmen können, senden Sie innerhalb von einer Woche nach Prüfungsdatum (Poststempel) ein Arztzeugnis respektive eine schriftliche Absenzerklärung an das Sekretariat des betroffenen Studienbereichs. 

    b) Falls Sie keinen Nachweis für Ihre Absenz erbringen, wird Ihnen automatisch ein Versuch (von insgesamt zwei) abgezogen und die Prüfung aufgrund Abwesenheit als "nicht bestanden" registriert. 

     

    Kann ich eine Prüfungseinschreibung revidieren?

    Dies ist nur innerhalb der von der Fakultät festgelegten Einschreibungsfristen möglich. Beachten Sie bitte den entsprechenden Terminkalender.

Spezifische Fragen zu den Fachgebieten

  • Antike

    Kann ich Veranstaltungen der Ägyptologie in den Modulen der Geschichte der Antike belegen und anrechnen lassen?

    Ja, allerdings nur als Softskills / CTC.

     

    Ich will im Master Geschichte der Antike vertiefen. Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?

    Sie müssen die Zulassungsbestimmungen zum Master in Geschichte erfüllen. Laut Studienplan sind für die Abfassung einer Masterarbeit in Geschichte der Antike lateinische oder griechische Sprachkenntnisse erforderlich. Diese können im Laufe des Masterstudiums erworben werden.

     

    Gibt es ein Latinum-Obligatorium im Studiengebiet Antike?

    Für das Studium der Antike auf Bachelorniveau (inklusive Abfassung der Bachelorarbeit) sind keine Kenntnisse einer alten Sprache (Latein oder Griechisch) erforderlich. Für die Abfassung einer Masterarbeit sind sie erforderlich (s. vorige Frage). Selbstverständlich können auf jedem Niveau Sprachkurse zum Erwerb einer alten Sprache besucht werden, diese können Sie sich im Rahmen der CTC / Softkills anrechnen lassen.

  • Mittelalter

    Ich will im Master Geschichte des Mittelalters vertiefen. Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?

    Sie müssen die Zulassungsbestimmungen zum Master in Geschichte erfüllen. Falls Sie Ihre Masterarbeit in Geschichte des Mittelalters verfassen möchten, ist überdies ein Nachweis über lateinische Sprachkenntnisse zu erbringen.

     

    Gibt es ein Latinum-Obligatorium im Studiengebiet Mittelalter?

    Sprachkenntnisse in Latein werden für den Master vorausgesetzt, auf Bachelorniveau sind sie nichtobligatorisch. Falls Sie Geschichte des Mittelalters im Rahmen der Vertiefungsmodule oder des Moduls Bachelorarbeit wählen, wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkurse (Latinum: Morphologie und Syntax) zu besuchen. Diese Kurse können Sie sich im Rahmen der Softkills und/oder der historischen Lehrveranstaltungen/vom Epochenfach festgelegte Veranstaltung anrechnen lassen.

     

    Ist es möglich, Veranstaltungen der Kunstgeschichte, der Theologie oder anderer Fächer, die auf MyUnifr in den Modulen des Mittelalters angezeigt werden, als Vorlesung angerechnet werden?

    Nein, als Vorlesung werden nur die vom Lehrstuhl für Geschichte des Mittelalters angebotenen Veranstaltungen akzeptiert. Sie enthalten den Code L031.XXXX. Die anderen auf MyUnifr angezeigten Veranstaltungen können als « historische Lehrveranstaltung » respektive « vom Epochenfach festgelegte Veranstaltung » angerechnet werden.

  • Neuzeit

    Gibt es ein Latinum-Obligatorium im Studiengebiet Neuzeit?

    Sprachkenntnisse in Latein sind weder für den Bachelor noch für den Master notwendig. Für die Beschäftigung mit lateinischen Quellen während der Vertiefung oder in der Masterarbeit werden Lateinkenntnisse empfohlen.

  • Zeitgeschichte