Kinder fördern – eine interdisziplinäre Studie zum Umgang mit ADHS

Subprojekt A: Frage der Selbstbestimmung

(Sandra Hotz, Institut für Familienforschung und Familienberatung, Universität Freiburg)

Dieses Subprojekt untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen im Um­gang mit ADHS und einer  Förderung von Kinden. Aus Sicht des Kindeswohls ist u.a. zu prüfen, ob und wie in diesem komplexen Beziehungsgeflecht (Eltern, Lehrpersonen und Gesundheits­fach­personen) die Persönlichkeitsrechte des Kindes gewahrt werden und ob ggf. eine Stärkung der Selbst­bestimmungs- und Partizi­pationsrechte nötig ist, sei es während des Entscheidungs­prozesses, der zu einer Diagnose und einer Therapie führt, oder während einer medika­mentösen Behandlung.

Das Grundprinzip der Selbstbestimmung verlangt, dass eine Handlung, welche die Per­sönlich­keits­rechte tangiert - und dazu gehört jeder körperliche Eingriff, d.h. jede Medikation - nur ge­recht­fer­tigt ist, wenn das urteilsfähige Kind nach umfassender Aufklärung zu diesem Eingriff einwilligt. An­de­renfalls bleibt der Eingriff widerrechtlich. Im Enhancementbereich sind dabei u.U. höhere Anforderungen an das Informed Consent  Prinzip zu stellen.  Aus medizinrechtlicher Sicht könnte man sich zum Schutz des Kindeswohls  – sollten die Nutzen-Risiko-Abwägungen entsprechendes ergeben – freilich auch andere rechtliche Massnahmen vorstellen, wie beispielsweise eine Beschränkung der Verschrei­bungspraxis der Methyl-phenidate (MPH).

Doch selbst wenn ein Kind angemessen partizipieren und/oder mitentscheiden kann, so ist es im Primarschulalter dem Ein­fluss der Erwach­senen (v.a. Eltern) am stärksten ausgesetzt. Mit einer Medikation werden bewusst Nebenwirkungen in Kauf genommen, die das Kind zu tragen hat wäh­rend die Ent­scheidungs­träger andere Personen sind. Darin ist möglicherweise ein grundsätzliches Vertretungs­problem zu sehen.