Zusatz und Schwerpunkt Religionsrecht (Ausbildungszyklus "utriusque iuris")

Nach dem gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahrzehnte stellen sich heute immer mehr Fragen zu den Themen Religion, Staat und Gesellschaft.

Das Religionsrecht ist denn auch eine sehr vielfältige Disziplin: Im Ausbildungszyklus werden einerseits die Rechtsordnungen der einzelnen Religionsgemeinschaften (vor allem Katholizismus, Protestantismus, Islam und Judentum) als auch deren Stellung zum Staat eingehend betrachtet.

Der Kurs "Einführung in das Religionsrecht" ermöglicht einen Einblick in viele verschiedene Rechtsgebiete und ist somit auch für Studienanfänger sehr geeignet.

Der Zusatz Religionsrecht kann sowohl auf Bachelor-, wie auch auf Masterstufe und für MALS-Studierende abgeschlossen werden.

Studierende, die den Zusatz während ihres Masters erwerben, beachten, in welchem Semester der Master begonnen wurde. Für Studierende, die ihren Master im Herbstsemester 2023 oder später beginnen, ist das neue Reglement anwendbar und der Zusatz entspricht dem Schwerpunkt "Religion". Studierende, die nach dem Master von 2013 studieren, beachten für den Zusatz das alte Reglement.

  • Zusatz auf Bachelorstufe

    Wie erhalte ich im Bachelorstudiengang den Zusatz «Religionsrecht»?

    • Sie absolvieren erfolgreich den Kurs "Einführung in das Religionsrecht" (2 Semester), um 8 ECTS-Kreditpunkte zu erhalten.
    • Sie verfassen eine Proseminararbeit zu 3 ECTS-Kreditpunkten.
  • Schwerpunkt auf Masterstufe ab HS 2023

    Die Anforderungen sind unterschiedlich, je nachdem, ob Sie bereits Ihren Bachelor mit dem Zusatz "Religionsrecht" abgeschlossen haben oder nicht.

     

    Sie haben bereits einen Bachelor mit dem Zusatz «Religionsrecht»

    • Sie wählen drei Kurse nach Wahl aus der spezifischen Option "Religion", um insgesamt 15 ECTS-Kreditpunkte zu erreichen. Sie können jedoch nicht die Kurse "Religionsrecht I" und "II" (die dem Bachelorkurs "Einführung in das Religionsrecht" entsprechen) wählen.
    • Sie verfassen eine schriftliche Arbeit zu 5 ECTS-Kreditpunkten im Bereich des Religionsrechts.

     

    Sie haben den Zusatz «Religionsrecht» im Bachelor noch nicht erworben

    • Sie wählen die Kurse "Religionsrecht I" und "II" und erbringen zusätzliche Leistungen, die von der verantwortlichen Lehrperson verlangt werden, um insgesamt 10 ECTS-Kreditpunkte für die beiden Semester zu erhalten.
    • Sie wählen einen weiteren Semesterkurs nach Wahl aus dem Schwerpunkt "Religion", um insgesamt 15 ECTS-Kreditpunkte zu erreichen.
    • Sie verfassen eine schriftliche Arbeit zu 5 ECTS-Kreditpunkten im Bereich des Religionsrechts.
  • Zusatz auf Masterstufe vor HS 2023

    Studierende, welche einen BLaw mit Zusatz Religionsrecht besitzen und den Zusatz Religionsrecht auf Masterstufe erwerben möchten, müssen Studienleistungen mit religionsrechtlichem Schwerpunkt im Umfang von 15 ECTS Punkten erbringen. Von diesen Leistungen können höchstens 10 ECTS Punkte für die Erlangung des Masters gemäss Art. 12 lit. a RRS angerechnet werden. Die Studierenden müssen zwingend den Vertiefungskurs Religionsrecht besuchen sowie:

    • zwei Kurse mit Bezug zum Religionsrecht absolvieren

    oder:

    • die Masterarbeit im Religionsrecht verfassen und einen Kurs mit Bezug zum Religionsrecht absolvieren.