Studiengesuche

Zur Anrechnung vorgängig erworbener Diplome oder Teil­studien, zur Anerkennung von Studienleistungen sowie für Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Studienplan kann ein ent­spre­chen­­der Antrag bei der Studien­gesuchs­kommission der Fakultät eingereicht werden. Die Kommission behandelt nur Dossiers von Personen, welche an der Universität Freiburg eingeschrieben sind oder welche ein Immatrikulationsgesuch an die Universität Freiburg eingereicht haben. Sie prüft die eingereichten Gesuche und unterbreitet die Vorschläge dem Fakultätsrat.

Die Kommission tagt während des Semesters alle sechs Wochen und auch regelmässig zwischen den Semestern.

  • Vorgehensweise

    Die Kommission behandelt nur Dossiers von Personen, welche an der Universität Freiburg eingeschrieben sind oder welche ein Immatrikulationsgesuch an die Universität Freiburg eingereicht haben.

    Ein Gesuchsdossier muss enthalten:

    • Matrikelnummer (No. SIUS, für alle in der Schweiz immatrikulierten Studierenden), Name und Vorname;
    • einen datierten und unterschriebenen Brief mit klarer Angabe der Gründe für das Gesuch;
    • die offiziellen Bestätigungen der erhaltenen Kreditpunkte inkl. Unterschrift und offiziellem Stempel der zuständigen Institution (Resultate der Math.-Nat. und Med. Fakultät müssen nicht eingereicht werden);
    • sämtliche weiteren offiziellen Dokumente, welche bei der Bearbeitung des Gesuchs hilfreich sein können;
    • von Vorteil: Lebenslauf.

    Für ein Anerkennungsgesuch vorgängiger Studien werden sämtliche Informationen des absolvierten Programms benötigt (Kursinhalt, Anzahl Stunden, Kreditpunkte, usw.).

    Jedes Gesuch muss mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungsdatum eingereicht sein. Die Bearbeitung nicht fristgerecht eingereichter Gesuche wird auf die nächste Sitzung verschoben.

     

    Anschrift

    Studierendengesuchskommission
    Math.-Nat. und Med. Fakultät
    Ch. du Musée 8
    CH–1700 Freiburg

    Aus Vertraulichkeitsgründen werden Anträge, welchen gesundheitliche Gründe zugrunde liegen, ausschliesslich vom Dekan behandelt und nicht von der Studierendengesuchskommission. Schicken Sie diese Anträge dem Dekan direkt.

  • Daten der Sitzungen und Einreichungsfristen
    Gesuchsfrist Sitzungsdatum Beschluss durch Fakultätsrat*
    Herbstsemester 2023
    04.09.2023 18.09.2023 25.09.2023
    16.10.2023 30.10.2023 06.11.2023
    27.11.2023 11.12.2023 18.12.2023
    Winter
    08.01.2024 22.01.2024 26.02.2024
    Frühlingssemester 2024
    05.02.2024 19.02.2024 26.02.2024
    25.03.2024 08.04.2024 15.04.2024
    07.05.2024 21.05.2024 27.05.2024

    * Sobald der Fakultätsrat die Entscheidung getroffen hat, wird sie den Studierenden innerhalb einiger Tage per Post mitgeteilt.