Arbeiten an der Uni

Die Universität Freiburg bietet ihren Mitarbeitenden ein interessantes Spektrum von Aufgaben, einen zentralen Arbeitsplatz und zeitgemässe Anstellungsbedingungen.

  • Work-Life balance
    Wie Sie persönlich Ihre Work-Life-Balance herstellen, ist selbstverständlich Ihnen überlassen.

    Wie Sie persönlich Ihre Work-Life-Balance herstellen, ist selbstverständlich Ihnen überlassen.

    Wir können Ihnen helfen, aus der Palette der Angebote auszuwählen:

    • flexible Arbeitszeit,
    • Teilzeitarbeit,
    • Weiterbildung,
    • Sport.

    Damit das Arbeits- und Privatleben möglichst optimal im Einklang zueinander stehen.

    Die Soll-Arbeitszeit an der Universität richtet sich nach dem Staatspersonalgesetz und beträgt 42 Stunden pro Woche.

    Den Mitarbeitenden stehen pro Jahr 5 Wochen Ferien zu.

    Die Arbeitszeit innerhalb der Rahmenzeit von Montag bis Freitag, von 6.00 bis 20.00 Uhr kann i.d.R. frei gestaltet werden. Das ordnungsgemässe Funktionieren des Betriebes muss aber gleichzeitig sichergestellt sein.

    Mehr dazu im Arbeitszeiten-Reglement des Kantons Freiburg.

  • Familienfreundlich
    Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Rotkäppchendienst

    Werdende Mütter haben Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von bis zu 16 Wochen.

    Die Mitarbeiter haben Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 15 Tagen.

    Bei Adoption eines Kindes beträgt der Anspruch 12 Wochen. Arbeiten beide Elternteile beim Staat Freiburg, so kann nur einer der beiden Elternteile die 12 Wochen Urlaub beziehen. Der zweite Elternteil kann 15 Urlaubstage beziehen. Über die Verteilung dieser Urlaubstage entscheiden die Eltern.

    Mitarbeitende mit Kindern profitieren zudem von einer einmaligen Geburtszulage, von kantonalen Familien- und Arbeitgeberzulagen.

    Der Notfallhütedienst «Rotkäppchen» steht Ihnen kostenlos zur Verfügung, wenn Ihr Kind an einem Arbeitstag krank oder verunfallt ist. Informationen über den "Rotkäppchendienst".

  • Gehalt und Sozialversicherungen
    Anstellungsbedingungen, Gehalt

    Weil Mitarbeitende der Universität allesamt dem kantonalen Personalgesetz unterliegen, richten sich auch die Gehälter und eine Vielzahl der übrigen Anstellungsbedingungen nach den Richtlinien des Kantons.

    Zur Festsetzung des Gehalts zählen etwa das Ausbildungsniveau, die Berufserfahrung auf dem Gebiet, aber auch das konkrete Aufgabenfeld der Stelle und die dazu erforderlichen Mindestqualifikationen.

    Mehr Informationen rund um das Gehalt finden Sie unter www.fr.ch/spo/.

 

Dokumente

Broschüre "Arbeiten an der Universität Freiburg"

 

Links

Plattform Familie (Beruf und Familie, Studium und Familie, Pflegende Angehörige, Kinderbetreuung)

MyUnifr

Sport an der Uni

Amt für Personal und Organisation des Kantons Freiburg

Sprachenzentrum der Universität Freiburg

 

Allgemeine Anstellungsbedingungen

AAB_unbefristet

AAB_befristet =/> 1 Jahr

AAB_befristet < 1 Jahr

AAB_Lehrauftrag

AAB_Stundenlohn

AAB_Fachdidaktik