Studierende können u.a. am Ende des Masterkurses, gestützt auf gesetzliche Grundlagen, in Kenntnis der herrschenden Lehre und Rechtsprechung: Die verschiedenen Rechtsgrundlagen des persönlichen Verkehrs korrekt auf unterschiedliche Sachverhalte anwenden. Die Begriffe (gemeinsame) elterliche Sorge, Obhut, Betreuung und persönlicher Verkehr voneinander abgrenzen und beschreiben. Die Unterschiede von Kindeswohl und Kindeswille und deren Gewichtung in der Rechtsanwendung beschreiben. Verschiedene Trennungssituationen des Kindes von seinen Bezugspersonen rechtlich einordnen. Die je nach Rechtsgrundlage unterschiedlichen Voraussetzungen zur Anordnung des persönlichen Verkehrs korrekt auf Fallbeispiele anwenden. Fokussiert auf den persönlichen Verkehr verschiedene Verfahren, namentlich eherechtliche Verfahren, Rückführungs- und Kindesschutzverfahren, voneinander abgrenzen und die unterschiedlichen Mitwirkungsmöglichkeiten des Kindes in den jeweiligen Verfahren diskutieren. Ziel und Zweck von Rückführungsverfahren sowie Vorgehen bei widerrechtlichem Verbringen des Kindes darlegen. Eine angemessene Ausgestaltung des persönlichen Verkehrs in verschiedenen Fallbeispielen vorschlagen. Kindeswohlgefährdendes elterliches Verhalten mit Bezug auf Besuchsrechtssituationen sowohl in zivil- als auch in strafrechtlicher Hinsicht einschätzen. Angemessene Instrumente zur Wahrung der persönlichen Beziehungen des Kindes bei Gefährdungssituationen vorschlagen. Verschiedene Mittel der Durchsetzung des persönlichen Verkehrs auf ihre Wirksamkeit hin einordnen. |