Gleichstellung am Arbeitsplatz – eine Utopie?
Scientists, male and female, work in research facility. Mature scientist supervises work of younger colleague. Focus on the eyelashes of female student

Gleichstellung am Arbeitsplatz – eine Utopie?

Frauen sind am Arbeitsplatz oft schlechter gestellt. Schuld daran sind hartnäckige Rollenbilder. Im Experteninterview erläutern in den ersten drei Fragen Dr. Lucia Lanfranconi und anschliessend Prof. Alexandra Jungo die Hindernisse und Chancen der heutigen Gleichstellungspolitik.

Dr. Lucia Lanfranconi, seit fast 20 Jahren ist das Schweizerische Gleichstellungsgesetz in Kraft, dennoch ist das gesetzte Ziel der Gleichstellung noch lange nicht erreicht. Warum sind geschlechtsspezifische Ungleichheiten im Erwerbsleben so hartnäckig?
Da gibt es verschiedene Ursachen und Hintergründe. Im Unterschied zu anderen Ländern sind im schweizerischen Gleichstellungsgesetz nur ungenügende Durchsetzungsmechanismen enthalten – es hat eher einen Zielcharakter. In meiner Dissertation habe ich Gleichstellungsmassnahmen untersucht und festgestellt, dass man in der Schweiz bisher einen stark freiwilligen Weg gegangen ist. Beispielsweise können Betriebe ihre Lohngleichheit freiwillig überprüfen. Unverbindliche Gleichstellungsprojekte richten sich allgemein primär an die Arbeitgebenden, die sich an den Programmen beteiligen sollen. Leider fällt die Beteiligung der Unternehmen sehr gering aus und im Interesse der Arbeitgebenden eingeführte Massnahmen zielen auch nicht immer auf die Geschlechtergleichstellung. Diese Gleichstellungspolitik ist nur beschränkt wirksam.

Die Wirtschaft fordert, dass Frauen wieder mehr Kinder gebären, weil die Gesellschaft altert. Gleichzeitig begegnen Mütter am Arbeitsplatz diversen Hindernissen. Wie erklärt sich dieser Widerspruch?
Geschlechterrollen und Rollenstereotype sind im Alltag tief verwurzelt und werden laufend reproduziert. In der Gesellschaft existieren immer noch Vorstellungen, wie das Männer geeigneter seien für Führungspositionen oder dass eine Mutter irgendwie mehr zum Kind gehört als ein Vater. Stereotypen werden bereits in der frühen Kindheit vermittelt und sind oft unbewusst. Gleichzeitig existiert das Gleichstellungsgesetz, um etwas gegen die Ungleichheiten zu unternehmen. Trotzdem ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass die Ungleichheiten weiterhin bestehen bleiben, da die geschlechtsspezifischen Rollenbilder auch auf gesetzlicher und beruflicher Ebene hartnäckig sind. Auf der beruflichen Ebene wiederspiegelt sich dies beispielsweise darin, wenn einer Mutter nach der Geburt eines Kindes eher eine schlechter bezahlte Teilzeitstelle angeboten wird, während einem Vater eher eine besserbezahlte Stelle mit Karrieremöglichkeit geboten wird. Auf der gesetzlichen Ebene zeigt sich dies beispielsweise darin, dass Männer in der Schweiz keinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben und es auch keinen Elternschaftsurlaub gibt – ganz anders in Skandinavien. Eigentlich wird auf keiner Ebene genug getan, um etwas zu verändern. Und letztlich geben sich auch viele Männer und Frauen in die ihnen zugeordneten Rollen hinein und handeln danach. Es ist ein Teufelskreis.

Bleibt Gleichstellung am Arbeitsplatz eine Utopie oder gibt es Ansätze zur Optimierung – und welche Rolle spielen dabei Schweizer Unternehmen und die Politik?
Die Schweizer Politik und Gesellschaft sind zwar in Richtung Gleichstellung unterwegs, aber klar zu langsam. Leider gibt es immer wieder Rückschritte, etwa werden auf politischer Ebene Fortschritte wieder in Frage gestellt. Dass Unternehmen freiwillig an Gleichstellungsprojekten teilnehmen können ist zwar ein erster Ansatz, meiner Meinung nach aber nicht ausreichend. Wir sollten einen Schritt weitergehen und verbindlichere Massnahmen einführen. Beispielsweise die aktuell diskutierte Selbst-überprüfung der Lohngleichheit in Unternehmen. Eine weitere, verbindliche Massnahme, die immer wieder diskutiert wird, ist die Quotenregelung. Im Bereich Elternschaft wäre der Vaterschafts- oder Elternurlaub eine verbindliche Massnahme und im Bereich Teilzeit, dass ein generelles Recht auf Pensumsreduktion bestehen würde. Ist dieser Faktor auf rechtlicher Ebene festgelegt, ist ein Teilzeitpensum für die Betroffenen einfacher einzufordern, als wenn sie dies auf individueller Ebene als EinzelkämpferInnen tun müssen.

Prof. Alexandra Jungo, was steht in der Bundesverfassung zur Gleichstellung von Mann und Frau?
Laut Art. 8 zur Rechtsgleichheit sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Aber die Realität sieht anders aus: Frauen erhalten oft weniger Lohn – einfach weil sie Frauen sind – obwohl die Verfassung das verbietet?
Ja, leider. Geht es um die Entlohnung von Männern und Frauen herrschen sachlich nicht begründete Unterschiede auf breiter Ebene. Gemäss der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik betrug 2012 die Differenz aller Monatssaläre in der Gesamtwirtschaft im Durchschnitt 19,3 Prozent zu Ungunsten der Frauen. Die Unterschiede rühren teils daher, dass Frauen häufiger Teilzeit arbeiten, seltener in hohen Positionen zu finden sind und öfter generell schlecht entlöhnte Berufe ausüben. Ausserdem existieren die unerklärten Lohnunterschiede. Bei der Betrachtung der Bereiche Vollzeiterwerbstätige, Teilzeitarbeitende, HochschulabgängerInnen oder Hilfsarbeitende sowie unter Berücksichtigung der Faktoren Alter, Zivilstand und Ausbildung, sind überall erhebliche Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sichtbar. Dabei sind die grössten Unterschiede bei den Kaderlöhnen festzustellen. Ebenfalls interessant ist die Tatsache, dass auch bei gleicher Ausbildung und gleicher beruflicher Position erhebliche Lohnunterschiede bestehen.

Und wer sich zur Wehr setzt, riskiert seinen Job. Eine Übertreibung oder Realität?
Das ist leider in vielen Fällen eine traurige Tatsache. Die Lohnschere zwischen Frau und Mann hält sich hartnäckig. Unter anderem gehört Gleichstellung bei der Anstellung, beim Lohn und bei der Kündigung zu den Hauptanliegen des entsprechenden Gesetzes. Gestützt darauf hat jede Person das Recht gegen den Arbeitgeber zu klagen, wenn eine Lohnungleichheit oder eine andere Diskriminierung besteht. Das Gesetz liefert dabei verschiedene Hilfeleistungen, etwa muss eine Klägerin oder ein Kläger (auch Männer dürfen klagen) nur glaubhaft machen und nicht beweisen, dass eine Diskriminierung vorliegt. Das Gericht stellt dann eine Diskriminierungsvermutung auf. Anschliessend muss der Arbeitgeber beweisen, dass es sich nicht um eine Diskriminierung handelt. Oftmals hat dieser mutige Schritt die Kündigung zur Folge. Vielleicht auch aus diesem Grund hat das Interesse an Klagen wegen angeblicher Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern abgenommen.

Schweden gilt als Vorzeigeland, wenn die Rede von Gleichstellungspolitik ist. Was könnte die Schweizer Politik von Schweden lernen?
Der Schwedische Staat hat viel zur Gleichstellung beigetragen, auch dank seiner Familienpolitik. Die Mittags- und Nachmittagsbetreuung der Kinder ist dort beispielsweise selbstverständlich. In der Schweiz bleibt in diesem Bereich noch viel zu tun. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine Herausforderung und verlangt viel Organisation. Die Stärkung der gesamten Tagesbetreuung wäre eine klare Verbesserung und der Staat sollte dazu seinen Beitrag leisten. In der Schweiz werden kleine Schritte gemacht, doch dieser Prozess geht nur schleppend voran.

Gibt es Bestrebungen zur Einführung von Quoten?
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat soeben postuliert, dass auf Stufe der obersten Führungsgremien, in Verwaltungsräten pro 5 Mitglieder mindestens eine Frau im Verwaltungsrat mitwirken sollte (ab 10 Mitgliedern 2 Frauen, usw.). Der Arbeiterverband will aber keine Quote postulieren, sondern eher eine Richtlinie – eine sogenannte «Good Practice», die sich ein Unternehmen auf die Fahne schreiben sollte. Es existieren also Sensibilisierungen und Bestrebungen, doch das ist noch nicht ausreichend, denn die Lohnunterschiede werden in naher Zukunft weiter bestehen bleiben.

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Author

Nathalie Neuhaus arbeitet als Webpublisherin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Freiburg und als freischaffende Journalistin.

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