Benutzungsordnung

 

Benutzungsordnung (PDF, 110 Kb)

Die Bibliothek für Fremdsprachen und Mehrsprachigkeit (BLE) ist Teil der Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg (KUB). Für die BLE gelten die Benutzungsordnungen und die Direktiven der KUB, unter Berücksichtigung der in diesem Dokument aufgeführten Bestimmungen.

 

Zugang

a. Die Bibliothek ist den Mitgliedern der Universität sowie allen weiteren Interessierten zugänglich.

b. Der BLE angegliedert ist das Selbstlernzentrum Fremdsprachen. Die Angebote des Selbstlernzentrums stehen Studierenden und Mitarbeitenden der Universität offen. Seine Dokumente sind nicht zur Ausleihe bestimmt. Zweitexemplare bestimmter stark nachgefragter Dokumente des SLZ stehen in der BLE zur Ausleihe bereit.

c. Mit dem Betreten der Bibliothek anerkennt die Benutzerin oder der Benutzer die vorliegende Benutzungsordnung.

 

Einschreibung

d. Für Mitglieder der Universität gilt die Campus Card als Benutzerinnen- oder Benutzerkarte.
e. Alle anderen Benutzerinnen und Benutzer müssen im Besitz einer Karte des SLSP-Verbunds sein. Diese Karte können sie in der Zentralbibliothek erhalten.

 

Ausleihe

f. Die Ausleihfrist variiert je nach Dokumententyp. Für folgende Dokumententypen ist keine Ausleihe möglich:

  • Handbücher (Signatur Ba-Bd);
  • Periodika (Signaturen Eb und J);
  • Bibliografien (Signatur F);
  • Bücher in Semesterapparaten;
  • Dokumente des Selbstlernzentrums (Signatur MDT);
  • sämtliche mit einem roten Punkt gekennzeichnete Dokumente.

g. Alle Dokumente, welche die Bibliothek verlassen, müssen als Ausleihen registriert werden. Die Benutzerinnen und Benutzer sind selbst für die rechtzeitige Rückgabe ausgeliehener Dokumente bzw. eine rechtzeitige Verlängerung der Leihfrist verantwortlich.
h. Die Benutzerinnen und Benutzer sind persönlich für die mit ihrer Benutzerinnen- oder Benutzerkarte ausgeliehenen Dokumente verantwortlich. Ein Verlust der Karte ist umgehend der Zentralbibliothek zu melden.
i. Dokumente, die in der BLE ausgeliehen wurden, müssen auch in die BLE zurückgebracht werden. Nur bei längerer Schliessung der Bibliothek – z.B. Ferien – dürfen die Bücher in der KUB-Zentrale abgegeben werden.
j. Dokumente der anderen dezentralen Bibliotheken oder der KUB-Zentrale können nicht in der BLE zurückgegeben werden.

 

Verhalten in der Bibliothek

k. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet,

  • grosse Taschen und Rucksäcke in den dafür vorgesehenen Fächern beim Eingang der Bibliothek zu deponieren;
  • die ihnen anvertrauten Medien mit Sorgfalt zu behandeln;
  • die anderen Bibliotheksbesucherinnen und -besucher sowie das Personal zu respektieren;
  • Ruhe und Stille zu bewahren. Für Tandemaktivitäten, Gruppenarbeit oder Aussprache-Übungen sind zwei Räume in der Bibliothek reservierbar;
  • weder Essen noch Getränke (nur verschliessbare Flaschen sind erlaubt) in die Bibliothek zu bringen;
  • die Bücher und sonstigen Medien nicht zu beschriften oder sie auf andere Weise zu beschädigen;
  • in der Bibliothek benutzte Bücher nicht selbst in die Regale zurückzustellen, sondern sie auf den Bücherwagen in den Leseräumen abzulegen;
  • Beschädigungen an Medien direkt bei der Rückgabe zu melden;
  • eigenständig für beschädigte oder verlorene Medien zu haften. Die Bibliothek bestimmt den Betrag für Reparatur oder Neuanschaffung.
  • Kopien und Scannen

l. Dokumente können mithilfe einer Campus Card auf den bereitstehenden Multifunktionsgeräten kopiert und gescannt werden.

m. Wer nicht im Besitz einer Campus Card ist und kostenpflichtig Kopien anfertigen möchte, kann sich an die Aufsicht wenden. Die Preise werden auf Anfrage mitgeteilt.

n. Die Benutzerinnen und Benutzer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie beim Kopieren und Scannen die Grenzen des Urheberrechtes berücksichtigen.

 

Sanktionen

o. Die Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer sind verpflichtet, die innerhalb der Bibliothek angeschlagenen Anweisungen zu beachten sowie die Hinweise der Angestellten der BLE zu berücksichtigen.

p. Wer gegen die vorliegende Benutzungsordnung verstösst, kann beim Rektorat gemeldet werden, welches über angemessene Disziplinarmassnahmen im Sinne des Universitätsgesetzes entscheidet.

 


Bei Fragen zu dieser Benutzungsordnung wenden Sie sich bitte an die Bibliothekssekretärin (Frau Petrovic, Büro Nr. 1.105, Tel. 026 300 79 58, E-Mail: ble(at)unifr.ch).