Reglement

Die Benutzer sind gebeten, folgende Anweisungen zu beachten :

Ruhe

Die Bibliothek ist ein Studienort. Sowohl in der Bibliothek als auch im Eingangsbereich ist absolute Ruhe erforderlich.
Die Benutzung der Mobiltelefone ist in der ganzen Bibliothek untersagt.

Reinlichkeit

Verpflegung ist nicht gestattet, Getränke in Trinkflaschen sind erlaubt. Rauchen ist verboten.
 

Bibliotheksordnung

Die Benutzer sind gebeten, die konsultierten Dokumente nach Gebrauch auf den dafür vorgesehenen Bücherwagen zu legen sowie bei der Schliessung der Bibliothek die Arbeitsplätze für die Reinigungsarbeiten frei zu machen.
Die Benutzer werden gebeten andere Benutzer zu respektieren, wie auch das Personal der Bibliothek.

Verfügbarkeit der Plätze

Die Benutzer, welche ihren Arbeitsplatz verlassen, sind angehalten, ihre Unterlagen mitzunehmen. Eine Reservation ist nicht möglich.

Sicherheitssystem

Kein Dokument verlässt die Bibliothek ohne eine reguläre Ausleihe. Sei dies durch die elektronische Selbstausleihe durch die Benutzer, oder zu Bürozeiten auch am Ausleihschalter.

Falls ein Dokument nicht ordnungsgemäss registriert und entsichert ist, wird das Bibliothekspersonal durch ein akustisches Signal aufmerksam gemacht. In diesem Falle wendet man sich umgehend am Ausleihschalter.

Sorgfalt im Umgang von Büchern und Materialien

Die Benutzer werden angehalten, die zur Verfügung gestellten Dokumente wie auch andere Materialien mit Sorgfalt zu behandeln. Es ist untersagt, Anmerkungen im Dokument vorzunehmen. Stellen Sie bei der Entgegennahme eines Dokuments Schäden fest, sollten diese dem Ausleihpersonal gemeldet werden. Dies vermeidet Missverständnisse bei der Rückgabe.

Haftung

Der Benutzer haftet für die ausgeliehenen Bücher. Im Falle des Verlustes oder Beschädigung des Dokumentes, hält sich die BP2 das Recht vor, Verzugsgebühren, Beschaffungs- und Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.

Verschiedenes

Die Bibliotheksbenutzer werden angehalten, keine Tiere in die Bibliothek mitzunehmen. Roller oder andere fahrbare Sportgeräte sind nicht gestattet.