Deutschlehrer_in werden 

Der Studienbereich Germanistik bietet die Fachausbildung für Lehrberufe auf der Sekundarstufe I (LDS I) und der Sekundarstufe II (LDM) an. 

  • Deutschlehrperson auf der Sekundarstufe I (LDS I)

    Nur in Freiburg besteht die Möglichkeit, sich an einer schweizerischen Universität zur Lehrperson im Fach Deutsch auf der Sekundarstufe I auszubilden.

    Das Schulfach Deutsch wird im Rahmen eines speziellen Bachelorstudienganges (BA_SI) als eines von insgesamt drei Fächern studiert. Die pädagogisch-didaktische Berufsausbildung erfolgt hauptsächlich im Masterstudiengang, der mit einem Master of Arts in Erziehungswissenschaften für den Unterricht auf der Sekundarstufe I abgeschlossen wird.

    Die Vorteile sind ein ausgezeichnetes Betreuungsverhältnis sowie eine solide fachwissenschaftliche Ausbildung in deutscher Sprache und ihrer Literatur. Das Studium des Schulfaches Deutsch im Rahmen des „Bachelor of Arts für die wissenschaftliche Ausbildung in Unterrichtsfächern der Sekundarstufe I“ umfasst 50 ECTS-Punkte und dauert bis zum Erreichen des Bachelors drei Studienjahre. Das Ziel der Ausbildung besteht darin, angehende Lehrerinnen und Lehrer zur differenzierten Reflexion über Sprache und Literatur zu befähigen, Sicherheit zu vermitteln im Umgang mit sprachlichen und literarischen Problemstellungen und auf den schulischen Alltag mit sprachlich heterogenen Schulklassen vorzubereiten.

    Zudem können Lehrveranstaltungen in Germanistischer Linguistik und Neuerer deutschsprachiger Literatur, die im Studienplan für LDS I angeboten werden, auch für den Bachelor oder Master in Germanistik angerechnet werden.

  • Deutschlehrperson auf der Sekundarstufe II (LDM)

    Der Masterabschluss mit Germanistik als Vertiefungsprogramm gilt als Fachausbildung und berechtigt zur Aufnahme der pädagogisch-didaktischen Berufsausbildung für das Lehramt an der Sekundarstufe II.

    Der Masterabschluss mit Germanistik als Nebenprogramm gilt als Fachausbildung und berechtigt zur Aufnahme der pädagogisch-didaktischen Berufsausbildung für das Lehramt an der Sekundarstufe II unter der Bedingung, dass auf Bachelorstufe alle drei germanistischen Teilbereiche in ausreichendem Masse studiert wurden (=Nebenprogramm Option a).

    Informationen für Studierende nicht deutscher Muttersprache: Das Ausführungsreglement zum Erwerb des Lehrdiploms für die Sekundarstufe II (Maturitätsschulen) sieht vor, dass Lehramtskandidat_innen, die nicht deutscher Muttersprache sind, für das Fach Deutsch ein Sprachniveau C2 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen nachweisen. Damit kommt die Universität einer Forderung der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) nach. Ein C2-Zertifikat kann beispielsweise am Sprachenzentrum der Universität Freiburg erworben werden.

  • Fremdsprachenassistenz für frankophone Studierende

    Frankophone Studierende, die Germanistik in Hinblick auf das Lehramt (LDS I, LDM) studieren und ihre Deutschkenntnisse durch einen längeren Immersionsaufenthalt in Deutschland oder Österreich verbessern möchten, können sich um eine Fremdsprachenassistenz bewerben. Damit eröffnet sich ihnen die Möglichkeit, in einer deutschsprachigen Umgebung ihre Deutschkenntnisse zu vertiefen und gleichzeitig Erfahrungen als Fremdsprachenlehrperson zu sammeln.

    Wer französischer Muttersprache ist, kann grundsätzlich für 6 oder 9 Monate als Assistenz an eine Schule in den oben genannten Ländern vermittelt werden. Die Fremdsprachassistierenden begleiten eine Vertrauenslehrperson bei 12 wöchentlichen Französisch-Lektionen. Nach Absprache mit dieser Lehrperson können fakultativ auch erste Lektions-Anteile von den Fremdsprachassistierenden selbst gegeben werden. Zudem bietet das Programm Gruppen-Vorbereitungstreffen und Deutsch-Intensivkurse an. Die Bewerber_innen können Wünsche bezüglich ihres Einsatzortes angeben, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Allenfalls können zudem an der nächstgelegenen Universität einzelne Lehrveranstaltungen besucht werden.

    Die Entlöhnung für die Fremdsprachassistenz reicht für die Bestreitung des Lebensunterhalts aus.