Studienberatung

Unser Team steht Ihnen gerne für eine Studienberatung zur Verfügung. Schreiben Sie eine E-Mail an studienberatung-germanistik@unifr.ch.

 

Studienberater_innen

Franziska Keller

Dana Kissling

Cyril Senn

 

Adresse

Universität Freiburg
Gebäude Miséricorde
Av. d'Europe 20
1700 Freiburg

Wichtige Informationen

  • § 1 Aufgaben der Studienberatung

    Die Studienberatung ist immer gerne dazu bereit, Fragen zur Planung des Studiums zu beantworten. Sollte es also Ge­sprächsbedarf geben, kann jederzeit per Email oder te­lefonisch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Studienberatung Kontakt aufge­nommen und gegebenenfalls ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.

  • § 2 Zulassung zum Studium

    Wer sich um einen Studienplatz im Fachbereich Germa­nis­tik der Universität Freiburg be­wer­ben möchte, muss sich mit seiner Bewerbung an die Freiburger Dienststelle für Zulas­sung und Einschreibung wenden. Alle Informationen zu den Modalitäten einer Bewer­bung liefert der Internetauftritt dieser Dienststelle. Zu beachten sind hierbei insbesondere die Fristen zur Einreichung einer Bewerbung (http://www.unifr.ch/admission/de/futur/delai). Die Studienberatung hat, wie der Name schon sagt, nur beratende Funktion und kann nicht über die Zu­las­sung von Bewerber:innen zum Germanistikstudium entscheiden.

  • § 3 Anwesenheitspflicht

    Grundsätzlich gilt Anwesenheitspflicht in allen Seminaren, Vorlesungen und Kolloquien. Wie oft gefehlt werden darf, liegt im Ermessen des:der jeweiligen Dozent:in; in der Regel wird eine zweimalige unentschuldigte Abwesenheit akzeptiert. Jede weitere Fehlstunde wäre im Re­gelfall durch ein ärztliches Attest oder eine Stellungnahme des Arbeitgebers über Unabkömmlichkeit zu entschuldigen und/oder gegebenenfalls durch eine Ersatzleistung zu kompensieren.

  • § 4 Wöchentliches Pensum

    Der Stundenplan lässt sich individuell zusammenstellen. Als Richtwert gelten insgesamt (Haupt- und Nebenfach bzw. alle Unterrichtsfächer) 30 ECTS (auch „Kreditpunkte“ oder „KP“) pro Semester. Die Veranstaltungen erfordern unterschiedlich viel Vor- und Nachbereitungszeit und werden in den meisten Fällen mit einer Prüfung oder einer schrift­lichen Arbeit am Ende des Semesters abgeschlossen, sodass die Arbeitslast gegen Semesterende hin in der Regel zunimmt.

  • § 5 Fernstudium und Vereinbarkeit mit Berufstätigkeit

    Ein Fernstudium ist zwar nicht möglich, aber das Germanistikstudium an der Universität Freiburg lässt sich grundsätzlich gut mit einer Berufstätigkeit verbinden, da der Stundenplan in jedem Semester individuell zusammengestellt werden kann. Zu beachten sind dabei allerdings die § 6 und § 8.

  • § 6 Planung des Grundstudiums

    Mit Germanistik als Haupt- oder Nebenbereich geniessen Sie viele Freiheiten bei der Planung Ihres Bachelorstudiums. Zwei Punkte sind jedoch zu beachten: Erstens werden folgende Lehrveranstaltungen nur einmal pro akademisches Jahr angeboten:

    • Kulturhistorische Grundlagen
    • Struktur der deutschen Sprache (GL)
    • Sprachgeschichte und Dialektologie (GL)
    • Pragmatische und kognitive Aspekte des Deutschen (GL)
    • Methodenseminar Germanistische Linguistik
    • Einführung in die germanistische Mediävistik I
    • Einführung in die germanistische Mediävistik II
    • Handschriftenkurs (GM)
    • Ältere deutschsprachige Literatur (GM)
    • Lektürekompetenz (NdL)
    • BA-Seminar mit medientextwissenschaftlicher / medientextdidaktischer Thematik
    • Vorlesung mit medientextwissenschaftlicher / medientextdidaktischer Thematik

    Zweitens ist es für Germanistik als Hauptstudienbereich zwar nicht vorgeschrieben, aber empfohlen, das Grundlagenmodul und die Aufbaumodule vor den Vertiefungsmodulen zu absolvieren.

  • § 7 Prüfungen

    Bei der Planung des eigenen Studiums kann man, vor allem dann, wenn man neu an der Uni ist, schnell mal etwas übersehen und beispielsweise eine Veranstaltung, die eigentlich hätte be­legt werden müssen, im Stundenplan nicht berücksichtigt haben. Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig die Planung nicht nur des jeweils anstehenden Semesters, sondern des ganzen Stu­dienjahres zu beginnen und dabei im Zweifelsfalls Rücksprache mit der Studienbera­tung zu nehmen. So lassen sich allfällige Versäumnisse, was das Studium anbelangt, vermei­den. Wenn hingegen erst mitten im Semester bemerkt wird, dass bei der Planung des aka­demischen Jahres etwas übersehen worden ist, lässt sich nicht mehr in jedem Fall Abhilfe schaffen, zum Beispiel wenn entsprechende Fristen bereits verstrichen sind.

  • § 8 Fristen/Prüfung am Ende des ersten Studienjahrs

    Eine „Prüfung am Ende des ersten Jahres“ müssen nur Studierende mit Germanistik als Hauptbereich, nicht aber Studierende mit Germanistik oder Germanistischer Literaturwissenschaft als Nebenbereich oder BA_SI-Studierende bestehen. Genau genommen handelt es sich bei der „Prüfung am Ende des ersten Jahres“ nicht um eine gesonderte Prüfung, die am Ende des zweiten Studiensemesters abgelegt werden muss. Gemeint ist lediglich, dass folgende Lehrveranstaltungen spätestens vor Beginn des fünften Studiensemesters bestanden sein müssen, um das Studium mit Germanistik als Hauptbereich fortsetzen zu können: „Kulturhistorische Grundlagen“, „Struktur der deutschen Sprache“ (GL), „Lektürekompetenz“ (NdL), „Methodenseminar Germanistische Linguistik“, „Einführung in die Mediävistik I“, „Einführung in die Mediävistik II“ sowie ein textanalytisches Seminar in der Neueren deutschsprachigen Literatur.

  • § 9 Deutschkenntnisse

    Wir verlangen keinen Nachweis, empfehlen aber mindestens eine Deutschkompetenz auf C1-Niveau. Der Unterricht findet ausschliesslich in deutscher Sprache statt. Das wöchentliche Lesen deutscher Literatur und Forschungsliteratur sowie das Verfassen von Essays und Seminararbeiten verlangen gute Deutsch­kenntnisse. Für frankophone Studierende empfehlen wir einen Sprachaufenthalt in einem (rein) deutschsprachigen Gebiet ab dem 3. Semester. Zu beachten ist ferner, dass in Lehrveranstaltungen der Literaturwissenschaft, die einen Schwerpunkt im Bereich Literaturtheorie haben, oft auch englischsprachige Texte zu studieren sind.

  • § 10 Lateinkenntnisse

    Lateinkenntnisse werden nicht verlangt, empfehlen sich aber für alle, die das Studium der Mediävistik zu vertiefen beabsichtigen.

  • § 11 Anforderungen für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LDM) und für das Kombinierte Lehrdiplom für die Sekundarstufe I und II (KLD)

    Mit einem Bachelor und Master in Germanistik als Haupt- oder Nebenbereich kann das Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LDM) oder das Kombinierte Lehrdiplom für die Sekundarstufe I und II (KLD) erworben werden. Sowohl die LDM- als auch die KLD-Ausbildung können parallel zum Germanistikmaster oder nach dessen Abschluss absolviert werden.

    Wer das Lehrdiplom für Deutsch als Fach I oder Einzelfach anstrebt, muss 120 ECTS (auch „Kreditpunkte“ oder „KP“) in Germanistik und davon mindestens 60 ECTS auf Masterniveau erwerben. In den insgesamt 120 ECTS sollten mindestens 60 ECTS in einem der drei Studiengebiete (Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, Neuere deutschsprachige Literatur) und mindestens 30 ECTS in jedem der beiden anderen Studiengebiete enthalten sein. Für das Lehrdiplom für Deutsch als Fach II werden 90 ECTS in Germanistik und davon mindestens 30 ECTS auf Masterniveau gefordert. In den insgesamt 90 ECTS sollten 30 ECTS in zwei der drei Studiengebiete und mindestens 15 ECTS im dritten Studiengebiet enthalten sein.

    Wessen Erstsprache nicht Deutsch ist, muss zudem über ein Zertifikat verfügen, das ein Sprachniveau C2 gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen für Deutsch bezeugt.

  • § 12 Anerkennung von Studienleistungen

    Wer sich im Verlauf seines Bachelor- oder seines Masterstudiums beziehungsweise nach dem Ab­schluss seines Bachelorstudiums für einen Wechsel des Studienorts entscheidet, hat ver­ständli­cherweise ein Interesse daran, andernorts bereits erbrachte Studienleistungen am neuen Studienort anerkannt zu sehen. Eine sol­che Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen ist prinzipiell möglich. Wer andernorts bereits erbrachte Studienleistungen durch die Universität Freiburg an­erkannt sehen will, muss ein entsprechendes Gesuch beim Dekanat der Philosophischen Fakultät einreichen (nähere Informationen dazu finden sich hier). Wer sich hin­gegen dazu entscheidet, ein Masterstudium der Ger­manistik in Fribourg zu absolvieren und sein Bachelorstudium andernorts absolviert hat, muss sich über die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung um einen Studienplatz be­werben (nähere Informationen dazu finden sich hier). Über die Zulassungsbedingungen klärt der Studienplan der Germanistik auf.

  • § 13 Berufsperspektiven

    Viele, die an der Universität Freiburg Germanistik studieren, erwerben parallel zum Masterstudium oder im Anschluss daran das Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LDM) oder das Kombinierte Lehrdiplom für die Sekundarstufe I und II (KLD) (s. § 11). Nach dem Studium können Sie aber auch in Germanistik doktorieren und so eine akademische Karriere beginnen, die nebst dem Forschen vor allem das Unterrichten auf der Tertiärstufe beinhaltet. Das Germanistikstudium bereitet Sie zudem auf all jene Berufe vor, bei denen die Produktion, Analyse und Interpretation von Texten im Besonderen und von sprachlichem Handeln im Allgemeinen gefordert ist. Dazu gehören insbesondere Berufe in den Bereichen Journalismus, Marketing, Archivarbeit, Verwaltung und Kulturvermittlung.