Prüfungen

Alle Unterrichtseinheiten werden durch eine Evaluation bewertet, die in der Regel als mündliche oder schriftliche Prüfung oder in Form einer fortlaufenden Evaluation erfolgt. Die Prüfungen finden im Prinzip während der ersten und der zweiten Woche der vorlesungsfreien Zeit des jeweiligen Semesters statt:

  • regulärer Termin: am Ende des Semesters
  • Wiederholungstermin: am Ende des folgenden Semesters (limitiert auf eine einzige Wiederholungsprüfung)

Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung (Rückzug)

Die Anmeldung zu den Prüfungen ist obligatorisch und kann online gemacht werden.

Vorgehensweise zur Prüfungsanmeldung

Sie können sich für eine Prüfung wie folgt anmelden (siehe Anmeldefrist)

  1. Melden Sie sich in der Learning Plattform an.
  2. Gehen Sie in den GymInf Kurs und folgen Sie den Anweisungen.

Vorgehensweise zur Prüfungsabmeldung (Rückzug)

Sie können Ihre Prüfungsanmeldung wie folgt annullieren (siehe Rückzugfristen):

  1. Online in der Learning Plattform bis jeweils zum unter 1) genannten Datum.
  2. Schriftliche Abmeldung (Brief) oder Formular für die Abmeldung von einer Prüfung an den Programmkoordinator ohne Begründung bis jeweils zum unter 2) genannten Datum.
  3. Schriftlicher Antrag (Brief) an den Programmkoordinator mit Begründung (Original-Arztzeugnis, Kopie des Totenscheins einer Person in der nahen Verwandtschaft, usw.) bis jeweils zum unter 3) genannten Datum. Die Einreichfrist für das Original-Arztzeugnis beträgt 15 Tage ab dem Tag nach der verpassten Prüfung. Der Dekan entscheidet, ob die Prüfungsabmeldung akzeptiert wird.

Jeder schriftliche Abmeldeantrag gemäss Punkt 2) bzw. 3) muss in Papierform, datiert und unterschrieben sein, sowie die Studierendennummer und den Code der betreffenden Prüfung enthalten. Anträge per E-Mail oder Kopien von Arztzeugnissen werden nicht akzeptiert.

Wiederholung

Eine Evaluation, die mit einer Note < 4.0 evaluiert worden ist, kann einmal wiederholt werden. Ist die Evaluation einer Unterrichtseinheit wiederholt worden, so zählt die bessere der beiden Noten.

Anrechnungseinheiten und Kompensation

Die Unterrichtseinheiten werden wie folgt zu drei Anrechnungseinheiten zusammengefasst:

  • obligatorische und optionale Unterrichtseinheiten (60 ECTS-Punkte)
  • individuelles Projekt (30 ECTS-Punkte)
  • Fachdidaktik-Kurse und Praktikum (17 ECTS-Punkte)

Eine Anrechnungseinheit gilt als bestanden, wenn

  • das ungerundete Mittel der mit den ECTS-Punkten gewichteten Noten mindestens 4.0 beträgt;
  • keine Note 1.0 ist;
  • nicht mehr als zwei Noten kleiner als 3.0 sind;
  • die nicht benoteten Unterrichtseinheiten bestanden sind.

Somit können ungenügende Noten (< 4.0) mit höheren Noten anderer Unterrichtseinheiten innerhalb einer Anrechnungseinheit kompensiert werden.