Publikationsdatum 17.07.2020

Gesuch um Befreiung von der Einschreibegebühr im HS 2020


Als Folge der vorübergehenden Schliessung gewisser universitärer Infrastrukturen (Bibliotheken, Labors) in Zusammenhang mit Covid-19 hat sich der Abschluss gewisser Studierender möglicherweise um ein Semester (vom Frühlingssemester 2020 zum Herbstsemester 2020) verzögert.

Wenn die Schliessung der Grund für die Verzögerung des Abschlusses ist, können Studierende mit Bestätigung durch den/die zuständigen/n Professor_in ein Gesuch um Befreiung von der Einschreibegebühr verlangen bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung bis spätestens 30. September 2020. Die Grundgebühr ist davon jedoch nicht betroffen und weiterhin fällig.

Informationen und Formular