Totalrevision Beschaffungsrecht

Das öffentliche Beschaffungsrecht der Schweiz befindet sich zurzeit sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf jener der Kantone und Gemeinden in einem Prozess der umfassenden Revision, deren Ergebnisse ab 2021 nach und nach in Kraft treten werden. Den Anfang macht am 1. Januar 2021 das Bundesvergaberecht mit dem:

Darauf werden die kantonalen Gesetzgebungen folgen (vgl. für eine aktuelle Übersicht), in denen die IVöB 2019 oder allenfalls autonom die Vorgaben des Staatsvertrags- und des Bundesrechts (insb. BGBM) umgesetzt werden. Für die Praxis ergeben sich so wichtige und oft auch willkommene Änderungen, für die juristische Forschung zahlreiche neue, herausforderungsreiche Fragen.

 

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