Funktion der wissenschaftlichen Mitarbeitenden

Die wissenschaftlichen Mitarbeitenden bilden neben der Professorenschaft und den Studierenden die dritte Körperschaft der Universität. Deren Pflichten und Rechte sind in den Reglementen der Universität festgehalten. Diese Stellen sind entweder vom Kanton Freiburg oder über Drittmittel finanziert.

 

Zu den wissenschaftlichen Mitarbeitenden gehören

  • Diplomassistentinnen und Diplomassistenten
  • Doktorassistentinnen und Doktorassistenten
  • Oberassistentinnen und Oberassistenten
  • Lehr- und Forschungsrätinnen und Lehr- und Forschungsräte
  • Lektorinnen und Lektoren
  • wissenschaftliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare

 

Vertreterinnen und Vertreter der wissenschaftlichen und akademischen Mitarbeitenden

(s. Art. 31 Abs. 1 lit. f Statuten der Universität)

Die Gesamtheit der wissenschaftlichen Mitarbeitenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (WM-R) wird auf Fakultätsebene durch das neunköpfige Komitee des WM-R vertreten. Dieses fungiert als Vorstand und vertritt die Interessen der wissenschaftlichen Mitarbeitenden im Fakultätsrat. Ausserdem haben die WM-R Einsitz in Kommissionen des Fakultätsrats und einigen Kommissionen der Universität. Auf Universitätsebene werden die wissenschaftlichen Mitarbeitenden durch das Komitee des CSWM - Collaborateurs scientifiques / Wissenschaftliche Mitarbeiter vertreten. Dieses wählt Vertreterinnen und Vertreter in die verschiedenen Organe, Räte und Kommissionen der Universität.

Wenn Sie an der Vertretung des Mittelbaus teilnehmen möchten oder für weitere Auskünfte, wenden Sie sich bitte an:

Geraldine Cattilaz (geraldine.cattilaz@unifr.ch) und Oliver Gautschi (oliver.gautschi@unifr.ch).

 

Doktorat

Informationen, Reglemente und Formulare zum Doktorat

 

Rechtsberatungsdienst 

Die Assistierenden der juristischen Fakultät bieten eine unentgeltliche Rechtsberatung für Studierende und andere Universitätsangehörige an.

Weitere Auskünfte: rechtsberatung@unifr.ch