RechtsdebattePublikationsdatum 21.03.2018

Frauenrechte und Religionsfreiheit


Die Religionsfreiheit wird häufig angeführt, um Einschränkungen von Frauenrechten zu rechtfertigen; dasselbe gilt umgekehrt, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich. Man denke an die Diskussionen über das Tragen eines Schleiers in Schulen, die Rückerstattung der Kosten von Abtreibungen oder die Geschlechtertrennung an öffentlichen Orten. Einige dieser Fragen waren denn auch bereits oder werden in Zukunft Thema schweizerischer Volksabstimmungen und es ist zu erwarten, dass weitere rechtliche Regelungen in diesem Bereich entstehen werden. Konflikte zwischen Menschenrechten sind zwar keineswegs selten, im vorliegenden Fall erscheinen aber die sich entgegenstehenden Interessen als besonders  fundamental und gleichzeitig als praktisch unvereinbar. In der hier angekündigten Rechtsdebatte werden vier Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät diese Schwierigkeiten diskutieren, dies mit Blick auf schweizerisches und vergleichendes Verfassungsrecht, internationale und europäische Menschenrechte sowie Religionsrecht.  

Datum und Ort: 21. März 2018 | 19.15-20.45 | Miséricorde | Saal 3115