Publikationsdatum 15.03.2018

Seminar Vergleichendes Kirchenrecht im Frühjahrsemester 2018


Neben dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche und der evangelisch-reformierten Kirchen gibt es auch andere christliche Kirchen mit einem je eigenen Kirchenrecht. Ziel des Seminars ist es, die - bei uns weniger bekannten - Rechtssysteme der orthodoxen, anglikanischen, altkatholischen und methodistischen Kirchen genauer zu betrachten. Das Seminar ist gedacht als weiterer Kurs zur Erfüllung der Anforderungen des Zusatzes Religionsrecht auf Masterstufe, steht aber auch anderen Studierenden auf Master- und auf Bachelorstufe (nach erfolgreich absolviertem IUR II Examen) offen. Das Seminar kann auch von Studierenden anderer Fakultäten (insbesondere Theologische und Philosophische Fakultät) besucht werden.