Bachelor of Law im Teilzeitstudium Publikationsdatum 07.05.2019

Brennende Fragen zum Teilzeitstudium


Im Herbstsemester 2019 wird in Freiburg der Bachelor of Law im Teilzeitmodus eingeführt. Rachele Tiziani Tanner, Studienberaterin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, beantwortet Fragen und berät Interessierte zum neuen Studienprogramm.

Folgende vier Fragen tauchen dabei regelmässig auf:

1. Ist der Bachelor of Law im Teilzeitmodus gleichwertig mit dem Bachelor of Law im Vollzeitmodus?

Wer sich in Freiburg für ein Bachelorstudium der Rechtswissenschaften im Teilzeitmodus entscheidet, erarbeitet die juristischen Grundlagen in allen wichtigen Rechtsgebieten und erwirbt folglich dasselbe Diplom wie die Vollzeitstudierenden: den Bachelor of Law. Der Unterschied zum Vollzeitmodus besteht einzig darin, dass das Teilzeitstudium vier Jahre dauert und nach Jahresschwerpunkten aufgebaut ist.

2. Kann nach dem Bachelor of Law im Teilzeitmodus auch der Master of Law im Teilzeitmodus absolviert werden?

Dank der flexiblen und vielseitigen Gestaltung der Angebote kann das Masterstudium bereits heute im Teilzeitmodus absolviert werden. Auch hier gilt: Der Unterschied zum Vollzeitmodus besteht in der Studiendauer. Vollzeitstudierende erlangen den Master of Law innert drei Semestern, Teilzeitstudierende können mehr Zeit in Anspruch nehmen.

3. Kann der Bachelor of Law im Teilzeitmodus mit dem Zulassungsverfahren 30+ (ohne Matura) studiert werden?

Auch mit dem Zulassungsverfahren 30+ ist das Teilzeitstudium der Rechtswissenschaften möglich. Vorausgesetzt wird, dass neben dieser allgemeinen Zulassungsbedingung eine der besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt ist:

(1) ein Bachelor-Abschluss in einem anderen Fach oder

(2) eine mindestens dreijährige Berufserfahrung (zu 100% gerechnet) oder wenn

(3) aufgrund besonderer Umstände das Studium im Vollzeitmodus nicht zumutbar ist, ein Teilzeitstudium aber als erfolgsversprechender Weg erscheint. Dies kann insbesondere der Fall sein für jene, welche sich in der Kunst, im Sport oder in der Politik engagieren oder aber Familienarbeit leisten. (Vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/ba/teilzeitstudium/zulassung-und-einschreibung.html )

4. Welches ist das durchschnittliche Alter der Bachelorstudierenden im Teilzeitmodus?

Interessenten für das Teilzeitstudium haben meistens bereits eine gewisse Erfahrung gesammelt. Das durchschnittliche Alter bei Studienbeginn liegt derzeit bei 30 Jahren. Die Zulassungsbedingungen können folglich mit 20 Jahren wie auch mit 40 Jahren erfüllt sein.

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