Seminar zum SchuldbriefrechtPublikationsdatum 15.01.2020

Möchten Sie Notarin/Notar werden oder in einer Bank arbeiten? Dann verpassen Sie auf keinen Fall das Seminar zum Schuldbriefrecht!


Ob Sie als Notarin, als Bankjurist oder in anderer Funktion im Finanzbereich tätig sein wollen:
Um den Schuldbrief kommen Sie nicht herum. Nutzen Sie also die Gelegenheit, sich in einer
kleinen Gruppe mit dieser spannenden und anspruchsvollen Materie vertraut zu machen.


Die grundpfandgesicherten Kredite in der Schweiz haben Ende 2018 die Höhe von 1000 Milliarden
Franken überschritten. Der Schuldbrief als eine der beiden im Gesetz vorgesehenen Arten
des Grundpfandrechts erfreut sich insbesondere bei den Banken grosser Beliebtheit. Mit
der Revision des Immobiliarsachenrechts hat der Gesetzgeber die Sicherungsübereignung von
Schuldbriefen als neues gesetzliches Grundmodell vorgesehen. Das daraus resultierende Nebeneinander
von zwei verschiedenen Forderungen führt zu komplexen Verhältnissen. Die
Komplexität nimmt noch zu, wenn ein Treuhänder den Schuldbrief für die Gläubigerin hält.
Schwierige Fragen stellen sich etwa auch mit Bezug auf die pfandgesicherten Zinsen oder die
Sicherungsabrede, mit der sich die Gläubigerin verpflichtet, in der Zwangsvollstreckung nicht
mehr zu verlangen, als aus dem Grundverhältnis noch offen ist. Weiter lässt sich diskutieren,
ob die heutige Regelung die Verkehrsfähigkeit des Schuldbriefs nicht eher einschränkt, als sie
zu fördern. Das Seminar hat einerseits eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Verkehrsgrundpfandrecht
«Schuldbrief» zum Ziel. Andererseits sollen die Studierenden gezielt ihren
schriftlichen Ausdruck schulen. Am 9. März 2020 ab 15.15 Uhr wird zu diesem Zweck ein Inputreferat
zum Thema «Schreiben» gehalten, das durch praktische Übungen abgerundet wird.
Im Anschluss daran verfassen die Studierenden innerhalb von zwei Wochen einen kurzen Text
zu einer vorgegebenen Frage, den die Dozentin dann mit dem einzelnen Studenten/der einzelnen
Studentin hinsichtlich Verständlichkeit, Aufbau etc. bespricht.

Am 24. April 2020 (ganztägig) halten die Studierenden einen Vortrag zum von ihnen gewählten
Thema (ca. 20 Minuten). Daran anschliessend findet im Plenum eine Diskussion statt (ca.
25 Minuten). Damit sich alle Studierenden an der Diskussion beteiligen können, stellt ihnen
der Lehrstuhl im Voraus Texte zu, die in das jeweilige Thema einführen. Die Plenumsdiskussionen
sollen den Studierenden Anregungen für ihre Seminararbeiten geben.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist obligatorisch. Die Note setzt sich aus der Note der
Seminararbeit (2/3) sowie der Note für den Vortrag und die mündliche Beteiligung im Plenum
(1/3) zusammen. Die Dozentin wird jede Arbeit mit der Verfasserin bzw. dem Verfasser besprechen.

Länge der Arbeit: 36‘000 bis 45‘000 Zeichen
Abgabetermin: 29. Mai 2020 (wenn die Note bereits für die 2. Session 2020 zählen soll),
sonst 13. Juli 2020
Sie können sich noch bis zum 21. Februar 2020 per mail an bettina.huerlimann‐kaup@
unifr.ch
 einschreiben!