Mobilität IN - nach Freiburg kommen

Studierende, die an einer anderen Universität der Schweiz immatrikuliert sind und sich für eine Lehrveranstaltung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg interessieren, empfängt die Fakultät für ein bis maximal zwei Semester als Gaststudierende für ergänzende Lehrveranstaltungen. Diese können maximal zwei Lehrveranstaltungen besuchen und die entsprechenden Prüfungen ablegen.  

Als Gaststudierende für ergänzende Lehrveranstaltungen haben Sie Zugang zu allen Bachelor-Lehrveranstaltungen. Semesterkurse des Masterprogramms können nur Studierende besuchen, die ihren Bachelor bereits erworben haben.

Die Einschreibung erfolgt über die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität Freiburg. Die Gaststudierenden für ergänzende Lehrveranstaltungen bleiben an ihrer Heimatuniversität eingeschrieben und sind von den Semestergebühren an der Universität Freiburg befreit. Sie müssen jedoch die an der Fakultät üblichen Examensgebühren bezahlen (CHF 30.-/ Prüfung).