Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LDM)

Mit dem Erwerb des Lehrdiploms für Maturitätsschulen (LDM) können Absolventinnen und Absolventen eines Masters in Rechtswissenschaften an Gymnasien unterrichten. Die Fächer «Recht» und «Wirtschaft» gelten als Doppelfach und können nur in Kombination studiert werden.

 

Zwei Ausbildungsteile

Fachwissenschaftliche Ausbildung «Wirtschaft und Recht»

  • Abschluss Master of Law

  • Zusatzausbildung in Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

 

Pädagogisch-didaktische Ausbildung

  • Kurse in Pädagogik und Psychologie, allgemeiner und fachspezifischer Didaktik an der Abteilung Lehrerinnen- und Lehrerausbildung Sekundarstufe II der Universität Freiburg
  • berufspraktischer Teil

 

Zulassungsbedingungen

Das Lehrdiplom kann parallel zum Masterstudium absolviert werden, frühestens nach dem Erwerb des Bachelor of Law.

Kontakt

Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZELF)
Lehrdiplom für Maturitätschulen (LDM)

Rue Faucigny 2
CH-1700 Freiburg

 +41 26 300 75 76
 E-Mail

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