Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

Details

SMS mit der Adresse des Fahrzeughalters durch Eingabe des Nummernschilds

Kanton Genf – 01.07.2008

Möglichkeit des Erhalts einer SMS mit der Adresse des Fahrzeughalters durch Eingabe des Nummernschilds. Beschwerde von Herrn M. beim Verwaltungsgericht, Beschwerde unzulässig, Register der Fahrzeughalter ist ein Register, das dem LITAO unterstellt ist, Kompetenz liegt bei der Informatikkontrollkommission des Staates (CCIE; in diesem Fall ist die CCIE nicht kompetent, da sich M. weder über die Ungenauigkeit der Daten, noch über die Verweigerung in die Einsicht derselben beschwert). Zum Begriff der geschützten Persönlichkeit kann eine Beschwerde beim CCIE eingelegt werden. Da kein Entscheid vorliegt, kann keine Beschwerde eingelegt werden, weshalb diese als unzulässig verworfen wird. Bemerkung: Gegen diesen Entscheid wurde eine Beschwerde bei dem Bundesgericht eingelegt (Entscheid vom 28.01.2009, 1C_358/2008).

Download