Allgemeine Informationen

Der Studiengang richtet sich an Personen, die bereits im Asylbereich tätig sind, oder dies in Zukunft beabsichtigen. Er ist berufsbegleitend und modular aufgebaut.

Die Teilnehmenden werden in drei Theoriemodulen von erfahrenen Lehrpersonen insbesondere der drei beteiligten Universitäten sowie Expertinnen und Experten von Gerichten, Behörden, der Anwaltschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft unterrichtet. Die Praxismodule stellen die notwendige Verbindung zum anspruchsvollen Berufsalltag her.

Die Veranstaltungen in Kleingruppen bieten den Teilnehmenden Raum für Reflexionen und Diskussionen. 

Erwartet wird eine aktive Mitwirkung der Teilnehmenden, indem eigene Erfahrungen in die Gruppe eingebracht und mindestens ein Referat zu einem praktisch relevanten Thema gehalten werden. Als Leistungsnachweis wird eine schriftliche Prüfung durchgeführt. 

Der nächste deutsche Kurs ist derzeit in Planung

Anmeldefrist: wird demnächst bekanntgegebenKursdaten 2023                                                Bewerbungsformular

 

  • Zulassung und Bewerbung

    Das Programm steht Personen offen, die eine juristische Grundausbildung (MLaw) an einer anerkannten Universität absolviert haben. Personen ohne juristische Ausbildung können zum Kurs zugelassen werden, wenn sie eine Erstausbildung an einer Universität oder einer anerkannten Fachhochschule (z.B. Bachelor, Master oder Lizentiat) absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens drei Monaten im Asylbereich verfügen. Die Zulassung erfolgt im Einzelfall aufgrund eines Dossiers.

    Die Anzahl der am Kurs Teilnehmenden ist auf 30 begrenzt.

    Sofern der Kurs nicht ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit, einzelne Module des Studiengangs als Hörerin/Hörer zu besuchen.

    Der nächste deutsche Studiengang ist derzeit in Planung.  Sie können sich als Hörer/Hörerin mit diesemBewerbungsformular bewerben. 

  • Dauer, Kreditpunkte, Abschluss

    Die Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg (BENEFRI) verleihen den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen ein gemeinsames «Certificate of Advanced Studies (CAS) Asylverfahren» (12 ECTS-Punkte). 

    Der Studiengang wird nach dem europäischen Kreditpunktesystem (ECTS) mit 12 ECTS-Punkten bewertet. Ein Kreditpunkt entspricht einer 25- bis 30-stündigen Arbeitsleistung.
    8 ECTS-Punkte sind durch Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, ihre Vor- und Nachbereitung sowie eines in diesem Rahmen zu erbringenden Leistungsnachweises in Form eines Referats zu erwerben und 4 ECTS-Punkte für den abschliessenden Leistungsnachweis.
    Das Studienprogramm ist modular angelegt und besteht grundsätzlich aus drei bis vier Modulen im Umfang von insgesamt neun bis zwölf Tagen sowie einem abschliessenden Leistungsnachweis. 

     

  • Studienform und Durchführungsorte

    Der CAS Asylverfahren ist ein berufsbegleitender Teilzeitstudiengang. Die Lehrveranstaltungen finden grundsätzlich jeweils donnerstags, freitags und samstags statt.

    Die französischsprachigen Veranstaltungen finden Freiburg und die deutschsprachigen grundsätzlich in Bern statt. 

    Die Module finden als Präsenzveranstaltungen statt. 

  • Unterrichtssprache

    Das gesamte Studienprogramm wird in deutscher und französischer Sprache angeboten. Mit Genehmigung der Studienleitung können einzelne Module auch in der anderen Sprache besucht werden. 

  • Kosten

    Das Studiengeld beträgt 6'000.- CHF und ist in zwei Tranchen zu entrichten: die Hälfte vor dem Kursbeginn, die andere Hälfte vor der Absolvierung des letzten Moduls.

    Im Studiengeld inbegriffen sind die Kosten für Kursunterlagen und Prüfungsgebühren. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Übernachtungen, Verpflegung und spezielle Literatur.

    Besucht eine Person als Hörerin/Hörer nur einzelne Module des Studiengangs, so ist pro Kurstag eine Studiengebühr in Höhe von 650.- CHF vor Beginn des Moduls zu entrichten.

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