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In 149 III 451 hielt das Bundesgericht fest, dass Transportarbeiten (inklusive Be- und Entladearbeiten von Material) keinen Anspruch auf Errichtung eines Bauhandwerkerpfandrechts nach Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB begründen. Für derartige Arbeiten kann ein Pfandrecht nur errichtet werden, wenn sie eine funktionelle Einheit mit anderen Arbeiten bilden, die ihrerseits pfandgeschützt sind.
Prof. Bettina Hürlimann-Kaup
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Proseminararbeiten
Die aktuellen Themen für die Proseminararbeiten sind publiziert.
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Präsentation: Karrierebeginn in einer Wirtschaftskanzlei - Lenz & Staehelin (D/F)
Andere | 17:15 | Präsenzveranstaltung -
Präsentation: Arbeiten in der internationalen Zusammenarbeit
Andere | 12:15 | Präsenzveranstaltung -
Beziehungen Schweiz - EU: auf dem Weg zu den Bilateralen III?
Vortrag | 13:15 | Präsenzveranstaltung -
Juggling Parenthood and Academia: Exploring Individual Strategies and Developing Collective Practices
Andere | 14:00 | Präsenzveranstaltung -
Professorenrat / Fakultätsrat
Andere | 15:15 | Präsenzveranstaltung