Schriftliche Arbeiten

Der Lehrstuhl betreut alle Arten von schriftlichen Arbeiten jeweils im Strafrecht oder in der Rechtsphilosophie:

  • Proseminararbeiten
  • Praktikumsberichte
  • Seminararbeiten
  • Masterarbeiten
  • Forschungsarbeiten

Falls Sie am Lehrstuhl eine Arbeit verfassen möchten, kontaktieren Sie bitte zuerst den Lehrstuhl unter lehrstuhl-niggli@unifr.ch

Bitte beachten Sie, dass Arbeiten, welche ohne vorgängie Kontaktaufnahme mit dem Lehrstuhl eingereicht werden, abgelehnt werden.

  • Allgemeines zu schriftlichen Arbeiten

    Prinzipiell dürfen beim selben Professor mehrere Arbeiten verfasst werden. Als Nachweis der Zulassung zum IUR III kann aber nur jeweils eine Arbeit pro betreuendem Professor zählen.

    Wenn Sie die Korrektur Ihrer Arbeit bis zu einer bestimmten Frist (etwa für eine Prüfungsanmeldung) benötigen, teilen Sie das dem Lehrstuhl mit und reichen die Arbeit bitte frühzeitig genug ein, damit der Termin eingehalten werden kann. Beachten Sie, dass die Überarbeitung und erneute Korrektur der Arbeit ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt.

    Bitte senden Sie keine Arbeiten eingeschrieben an den Lehrstuhl!

    Arbeiten, welche mit ungenügender Frankierung an den Lehrstuhl gesendet werden, werden abgelehnt und nicht korrigiert.

    Weitere Informationen zum Verfassen schriftlicher Arbeiten am Lehrstuhl finden sich im verlinkten Dokument "Hinweise zu den schriftlichen Arbeiten".

  • Proseminararbeiten

    Proseminararbeiten können in allen Fächern geschrieben werden, die der Lehrstuhl anbietet. 

    Zudem sind Fallbearbeitungen im Strafrecht BT möglich.

    Für Fallbearbeitungen wenden Sie sich an Lektor Louis Muskens, für alle anderen Arbeiten an lehrstuhl-niggli@unifr.ch

  • Praktikumsberichte

    Bevor Sie einen Praktikumsbericht verfassen, fragen Sie bitte den Lehrstuhl an. Wird ein Praktikumsbericht als Ersatz einer Proseminararbeit akzeptiert, so sollten Sie nach etwa 1 oder 2 Wochen des laufenden Praktikums den Lehrstuhl kontaktieren, um sich über den konkreten Inhalt des Berichts zu verständigen. Eine allgemeine Lösung ist aufgrund der Verschiedenheit der Praktika nicht möglich, ebenso erscheint ein Festlegen des Inhalts vor Antritt des Praktikums aufgrund der fehlenden Information der Praktikanten über ihre zukünftige Arbeit nicht sinnvoll.

    Praktikumsberichte ersetzen eine ordentliche Proseminararbeit und haben dementsprechend deren formellen und inhaltlichen Erfordernissen zu genügen.

  • Seminararbeiten auf Masterstufe

    Für Seminararbeiten wenden Sie sich bitte an lehrstuhl-niggli@unifr.ch

  • Masterarbeiten

    Für Masterarbeiten konsultieren Sie bitte die entsprechende Seite der Fakultät.

    Bei Masterarbeiten im Bereich Rechtsphilosophie ist eine vorgängige Kontaktaufnahme mit lehrstuhl-niggli@unifr.ch empfohlen.

  • Forschungsarbeiten

    Für Forschungsarbeiten setzen Sie sich zunächst mit lehrstuhl-niggli@unifr.ch in Verbindung. Sobald sein Einverständnis vorliegt, erfolgt die Einschreibung beim Dekanat.

    Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der Fakultät.