Prof. Bettina Hürlimann-KaupPublié le 04.12.2019

Seminar zum Schuldbriefrecht


Der Lehrstuhl für Zivilrecht II von Prof. Hürlimann‐Kaup führt im FS 2020 ein Seminar zum
Schuldbriefrecht durch. Um interessierten Studierenden die Gelegenheit zu geben, sich bereits
in der vorlesungsfreien Zeit in die Thematik einzulesen, ist eine Einschreibung ab sofort
per mail an bettina.huerlimann‐kaup@unifr.ch möglich.

Am 11. Dezember 2019, um 17.15 Uhr, werden im Saal 2.518 im Beauregard die Themen für die Seminararbeiten vorgestellt, und die Studierenden können sich für ein Thema entscheiden. Eine Einschreibung für das Seminar
kann aber auch später erfolgen (Ablauf der Einschreibefrist: 17. Februar 2020).

Die grundpfandgesicherten Kredite in der Schweiz haben Ende 2018 die Höhe von 1000 Milliarden
Franken überschritten. Der Schuldbrief als eine der beiden im Gesetz vorgesehenen Arten
des Grundpfandrechts erfreut sich insbesondere bei den Banken grosser Beliebtheit. Mit
der Revision des Immobiliarsachenrechts hat der Gesetzgeber die Sicherungsübereignung von
Schuldbriefen als neues gesetzliches Grundmodell vorgesehen. Das daraus resultierende Nebeneinander
von zwei verschiedenen Forderungen führt zu komplexen Verhältnissen. Die Komplexität nimmt noch zu, wenn ein Treuhänder den Schuldbrief für die Gläubigerin hält. Schwierige Fragen stellen sich etwa auch mit Bezug auf die pfandgesicherten Zinsen oder die Sicherungsabrede, mit der sich die Gläubigerin verpflichtet, in der Zwangsvollstreckung nicht mehr zu verlangen, als aus dem Grundverhältnis noch offen ist. Weiter lässt sich diskutieren, ob die heutige Regelung die Verkehrsfähigkeit des Schuldbriefs nicht eher einschränkt, als sie
zu fördern.

Das Seminar hat einerseits eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Verkehrsgrundpfandrecht
«Schuldbrief» zum Ziel. Andererseits sollen die Studierenden gezielt ihren schriftlichen
Ausdruck schulen. Am 9. März 2020 ab 15.15 Uhr wird zu diesem Zweck ein Inputreferat zum
Thema «Schreiben» gehalten, das durch praktische Übungen abgerundet wird. Im Anschluss
daran verfassen die Studierenden innerhalb von zwei Wochen einen kurzen Text zu einer vorgegebenen
Frage, den die Dozentin dann mit dem einzelnen Studenten/der einzelnen Studentin
hinsichtlich Verständlichkeit, Aufbau etc. bespricht.

Am 24. April 2020 (ganztägig) halten die Studierenden einen Vortrag zum von ihnen gewählten
Thema (ca. 20 Minuten). Daran anschliessend findet im Plenum eine Diskussion statt (ca.
25 Minuten). Damit sich alle Studierenden an der Diskussion beteiligen können, stellt ihnen
der Lehrstuhl im Voraus Texte zu, die in das jeweilige Thema einführen. Die Plenumsdiskussionen sollen den Studierenden Anregungen für ihre Seminararbeiten geben.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist obligatorisch (mit Ausnahme der Veranstaltung
vom 11. Dezember 2019). Die Note setzt sich aus der Note der Seminararbeit (2/3) sowie der
Note für den Vortrag und die mündliche Beteiligung im Plenum (1/3) zusammen. Die Dozentin
wird jede Arbeit mit der Verfasserin bzw. dem Verfasser besprechen.
Länge der Arbeit: 36‘000 bis 45‘000 Zeichen
Abgabetermin: 29. Mai 2020 (wenn die Note bereits für die 2. Session 2020 zählen soll),
sonst 13. Juli 2020

Einschreibung ab sofort per mail an bettina.huerlimann‐kaup@unifr.ch möglich.