Organe und Kommissionen 

Organe

Die Philosophische Fakultät umfasst zwei Entscheidungsorgane:

Dem Beirat der Präsidentinnen und Präsidenten kommt die Rolle als Konsultativorgan zu.

Die Studienprogrammverantwortlichen achten auf die Qualität des Studienprogramms.

Kommissionen 

Zu den vier ständigen Kommissionen des Fakultätsrats gehören:

  • Studienkommission

    Die Kommission hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: 

    • überprüft und ratifiziert die Studienpläne gemäss den geltenden Vorschriften;
    • nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Evaluation der Studienprogramme, überprüft die Massnahmen der Qualitätssicherung der Studienprogramme und achtet mit den Studienprogrammverantwortlichen auf die Umsetzung möglicher Empfehlungen;
    • schlägt der Fakultät ein Vademekum für die Ausarbeitung der Studienpläne und die Überprüfung deren Qualität vor.

    Präsident: Prof. Christoph Müller, Vizedekan

  • Reglements- und Ehrenkommission

    Die Kommission hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

    • erarbeitet Vorschläge für Reglemente und Richtlinien der Fakultät;
    • nimmt Stellung zu den Vorschlägen von Reglementen;
    • nimmt Stellung zu den Ehrenpromotionen und den von der Fakultät verliehenen Preisen.

    Präsidentin: Prof. Anita Thomas, Vizedekanin

  • Kommission für die fakultären Fonds

    Die Kommission hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

    Präsidentin: Prof. Regula Schmidlin, Vizedekanin

  • Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung

    Die Kommission hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: 

    • Beitrag zur Evaluation der Forschungsqualität, welche in der Verantwortung des Rektorats liegt;
    • Vorschlag an den Fakultätsrat betreffend die Verbesserung der Arbeitsbedinungen der Forschenden und Dynamisierung der Forschung;
    • Vorschlag an den Fakultätsrat betreffend die Nachwuchsförderung.

    Präsident: Prof. Dominik Schöbi, Dekan

Zusammensetzung, Aufgaben, Kompetenzen und die Wahl der verschiedenen Organe und Kommissionen sind mit den Statuten der Philosophischen Fakultät vom 8 März 2018 geregelt.