An wen kann ich mich wenden?

Eine Situation beschäftigt Sie, aber Sie wissen nicht, wie Sie damit umgehen sollen? Trauen Sie sich, darüber zu sprechen!

Zu Ihrer Orientierung finden Sie unten eine Liste der verfügbaren Ressourcen.

Während der klinischen Rotation

  • Die Ombudsstelle der Universität Freiburg

 ombudsstelle@unifr.ch 

  • Dienststelle Gleichstellung, Diversität und Inklusion der Universität Freiburg 

 egalite@unifr.ch

 

Im HFR oder FNPG während Ihres abschließenden Praktikumsjahres

  • Espace Gesundheit Soziales (CEES) des Staats Freiburg      

www.fr.ch/de/egs

 +41 26 305 59 55

  • Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann des Staats Freiburg

www.fr.ch/de/gfb

Während eines ausserkantonalen Schlusspraktikums  

Jedes Spital und jeder Kanton hat eine interne Abteilung für diese Problematik. Aber auch das Institut für Hausarztmedizin sowie die Universität Freiburg stehen Ihnen mit Rat und Tat unterstützend bei.

 imf-respect@unifr.ch

 egalite@unifr.ch

Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihre Erfahrungen mit einer Vertrauensperson in Ihrem Umfeld zu teilen und so mitzuhelfen, ein lang verschwiegenes Thema zu benennen und sichtbar zu machen. Damit wir Ihnen eine angemessene Hilfestellung sowie ein respektvolles Lernumfeld gewährleisten können, möchten wir Sie bitten, das untenstehende Kontaktformular zur anonymen Mitteilung auszufüllen. Die Angaben sind fakultativ und es steht ein Feld für freien Text zur Verfügung, damit das Erlebte auch mit eigenen Worten beschrieben werden kann.

Ihre Angaben werden von den Verbandsmitgliedern CLASH-Freiburg vertraulich behandelt und falls Sie es wünschen, werden sie Ihnen Hilfestellung bieten. Der Verband wird unter Einhaltung der Anonymität das Institut für Hausarztmedizin regelmässig über die Anzahl und die Art der gemeldeten Situationen (quantitative Daten) informieren.

Wenn Sie eine Situation melden möchten, finden Sie alle Informationen zu den rechtlichen Verfahren, die auch als formelle Verfahren bezeichnet werden, unter Definitionen und Gesetze. Eine Anzeige erfordert die Aufhebung der Anonymität, damit das Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann. Die Vertraulichkeit bleibt selbstverständlich gewährleistet.

In Zusammenarbeit mit