Isolation 

Wenn Sie an einer akuten Krankheit leiden, die durch das Coronavirus verursacht werden kann, und/oder Ihr Coronavirus-Test positiv ist,  sollten sich umgehend testen lassen.

Wenn Sie engen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf SARS-COV2 getestet wurde, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Sie sich mit dem Virus angesteckt haben. Eine Quarantäne ist jedoch nicht mehr vorgeschrieben. Dennoch sollten Sie einige Tage lang Ihren Gesundheitszustand beobachten und sich testen lassen, wenn Symptome auftreten. 

 

Ankunft in der Schweiz

Derzeit besteht keine Quarantänepflicht bei Ihrer Einreise in die Schweiz, da derzeit kein Staat oder Gebiet auf der Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante steht.

 

Erwerbssausfall bei Isolierung 

Patientinnen und Patienten, die aufgrund von COVID-19 in Isolation sind, haben Anspruch auf eine Isolationsbestätigung (Ausstellung durch das Kantonsarztamt).

Sollten sie nach 5 Tagen noch nicht für 48h asymptomatisch sein, verlängert sich die Isolation entsprechend. Wenn der Arbeitgeber dies fordert, kann eine Verlängerung der vom Hausarzt ausgestellten Bescheinigung über die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erforderlich sein.

Video zur Selbst-Isolation für Patient_innen

In Zusammenarbeit mit