Indikationen für einen Abstrich (09.10.2020)
Alle Patientinnen und Patienten mit klinischem Verdacht auf COVID-19 werden in den COVID-19-Behandlungspfaden einem PCR-Test unterzogen, entweder
- durch ein Schnellverfahren (ohne Konsultation) ab dem 7. Mai 2020
oder
- durch ein klassisches Verfahren mit Konsultation, mit der nachfolgenden Organisation:
Besonders gefährdeten Personen oder Personen mit mittleren bis schweren Symptomen müssen ihren behandelnden Arzt oder den Notfallarzt anrufen und sind an einen der COVID-19- Behandlungspfade mit ärztlicher Konsultation zu verweisen.
Patientinnen und Patienten mit gutem Allgemeinzustand und leichten Symptomen können über eine Internetplattform selbst einen Testtermin vereinbaren: CoronaCheck des Kantons Freiburg. Die Internetplattform überprüft die Symptome gemäss BAG-Kriterien, anschliessend wird ein Termin in einem COVID-19-Pfad mit Schnellverfahren vorgeschlagen.
Alle Patientinnen und Patienten, die einen PCR-Test benötigen, sind an einen dieser COVID-19-Behandlungspfade zu verweisen. Einzige Ausnahme bilden Pflegeheimbewohnende (für sie gelten die spezifischen Richtlinien) und Kinder, die ein klassisches Verfahren mit Konsultation durchlaufen.
Nach dem Test in den COVID-19-Behandungspfaden wird der Patientin/dem Patienten das Ergebnis wie folgt mitgeteilt:
- Test negativ:
- Schnellverfahren (ohne Konsultation): Die Patientin/der Patient erhält ein SMS mit dem Ergebnis.
- Klassisches Verfahren mit Konsultation: Der Behandlungspfad ruft die Patientin/den Patienten an und teilt das Ergebnis mit.
- Test positiv, beide Verfahren:
- Ab dem 11.05: Die Patientin/der Patient erfährt das Ergebnis am Telefon von einer Pflegefachperson der Lungenliga; diese informiert auch über die Isolationsmassnahmen und führt eine Umgebungsuntersuchung durch, um die engen Kontaktpersonen zu identifizieren. Das Laborergebnis wird der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt geschickt (wenn Patient/in einverstanden).
- Im Rahmen der Containment Massnahmen die vom BAG gefordert werden, ist eine regelmässige Überwachung der Patienten in Isolation notwendig, um den klinischen Verlauf zu verfolgen und auch – sogar bei wenig symptomatischen Patienten- zu überprüfen, dass die Isolationsmassnahmen gut befolgt werden. Die Überwachung von Patienten mit Covid-19 liegt in der Verantwortung der behandelnden Ärzte. Die erste telefonische Kontaktaufnahme wird durch die Lungenliga gemacht.
- Information und unter Quarantäne Stellung der engen Kontaktpersonen, sowie deren regelmässige Überwachung wird durch ein zuständiges Callcenter gemacht.
- Patientinnen und Patienten in Isolation sowie Personen unter Quarantäne werden gebeten, sich bei Verschlechterung ihrer Symptome an ihre behandelnde Ärztin/ihren behandelnden Arzt oder die Notfallärztin/den Notfallarzt zu wenden.
Die folgenden COVID-19-Pfade führen PCR-Tests mit oder ohne Konsultation durch:
( 20.07.2020)
- HFR Freiburg
- HFR Tafers
- HFR Riaz
- HIB Payerne und Centre Urgences Broye (CUB)