Neue Richtlinien / Grundsatzpapier Lehre
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      Neue Richtlinien und ein Grundsatzpapier Lehre für das Herbstsemester 2021

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      Liebe Studierende
      Liebe Mitglieder der Universitätsgemeinschaft

      Die epidemische Lage verbessert sich weiter, und die Rahmenbedingungen für die Universitäten normalisieren sich weitgehend. Daher dürfen wir uns auf ein (fast) ganz normales Herbstsemester einstellen und uns auf die Wiederaufnahme des eigentlichen Campuslebens – das nicht nur für die universitäre Bildung, sondern auch für die Universitätsgemeinschaft zentral ist – freuen.

      Das Rektorat hat im Zuge der bundesrätlichen Beschlüsse deshalb auch nochmals die Richtlinien angepasst. Neu sind insbesondere folgende Aspekte:

      • Wer positiv getestet wird, muss dies nicht mehr melden.
      • Für Lehrveranstaltungen gibt es keine Obergrenze mehr bei der Anzahl Personen. Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkung auf zwei Drittel des Saals sind die einzigen Einschränkungen.
      • Die Telearbeit ist nicht mehr obligatorisch, sondern wird nur noch empfohlen, soweit sie mit den Aufgaben kompatibel ist. Allerdings und insofern mit Blick auf das Vorsorgeprinzip etwas «strenger» als die allgemein geltenden Vorschriften für die Kantonsverwaltung gilt im Prinzip weiterhin eine generelle Maskentragepflicht in den Gebäuden, dies namentlich auch am Arbeitsplatz.
      • Kaffeepausen und Apéritifs im Aussenbereich sind wieder uneingeschränkt, und in den Gebäuden bis 30 Personen (mit Sitzpflicht) möglich.

      Im Einvernehmen mit den Fakultäten hat das Rektorat zudem ein Grundsatzpapier für die Lehre an der Universität Freiburg ab dem Herbstsemester 2021 verfasst. Darin bekräftigt es unter anderem seine Haltung, dass:

      • die Universität Freiburg eine Präsenzuniversität ist und bleibt und Lehrveranstaltungen grundsätzlich im Präsenzmodus durchgeführt werden müssen (wobei die Möglichkeiten der Digitalisierung durchaus einfliessen sollen);
      • für alle Lehrveranstaltungen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt oder bezeichnet werden sollen; sowie
      • die Fakultäten die Prüfungen und die Organisation der Lehre konkretisieren und das Rektorat nur die Grundsätze regelt.

      Mit diesen erfreulichen Aussichten möchte ich Ihnen schöne Sommermonate wünschen und freue mich, auch die kommenden Aufgaben – welcher Natur auch immer diese sein mögen – gemeinsam mit Ihnen angehen zu dürfen und danke Ihnen sehr für Ihre Verbundenheit mit der und Ihr Engagement für die Universität Freiburg.

      Mit freundlichen Grüssen,
      Astrid Epiney, Rektorin