Ethikkommission

Die ethischen Aspekte von Forschungstätigkeiten sollen mit dem Ziel dokumentiert werden, den Schutz der Proband·innen und die Verhältnismässigkeit der Untersuchungsmethoden zu gewährleisten.

  • So funktioniert's

    Gesuche werden in der Regel innert eines Monats behandelt. Soll die Bewilligung zu einem bestimmten Datum vorliegen, so ist es sinnvoll, das Gesuch mindestens vier, besser sechs Wochen vor dem Zieltermin einzureichen.

    Die Departementskommission kann eine Behandlung durch eine kantonale Ethikkommission verlangen, wenn sie dies für erforderlich hält. Eine Bewilligung durch eine kantonale Ethikkommission ist der Kommission des Departements für Psychologie unmittelbar zu melden. Eine Bewilligung auf kantonaler Ebene schliesst diejenige auf Ebene des Departements mit ein.

    Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an den/die  Präsident/in. Bei technischen Fragen entweder an das  Sekretariat oder an die  technische Abteilung.

  • Mitglieder
    • Prof. Petra Vetter (Präsidentin)
    • Vertretung der Professorenschaft:
      • Prof. Salomé Kurth
    • Vertretung des Mittelbaus und der Studierenden:
      • Marianne Richter
      • Yoan Mihov
      • Nadja Steinke
    • Externe Mitglieder
      • Prof. Michael Schmid
  • Vereinfachtes Verfahren (amendment)

    Im Falle kleinerer Änderungen kann ein vereinfachtes Verfahren gewählt werden. Die abweichenden Vorgehensweisen werden dokumentiert und direkt via Mail der.m Präsidentin.en der Ethikkommission des Departements eingereicht.

  • Information für Studierende

    Alle an unserem Departement vergebenen BA- und MA-Arbeiten beinhalten das Erstellen eines Ethikantrags, der mit der Endfassung der Arbeit bei der Betreuungsperson einzureichen ist (nicht der Ethikkommission). Die Betreuungsperson entscheidet, ob es erforderlich ist, ein formales Gesuch einzureichen. Dazu gibt es zwei Varianten:

    1. Wenn die MA-Arbeit Teil eines Forschungsprojekts ist, für welches bereits eine Bewilligung durch die Kommission des Departements für Psychologie (IRB) vorliegt, so gibt es für das Zusatzgesuch ein vereinfachtes Verfahren, für das lediglich die abweichenden Vorgehensweisen dokumentiert werden müssen.
    2. Ist dies nicht der Fall, so muss ein vollständiger Ethikantrag an das IRB gestellt werden.

     

    Die erforderlichen Formulare und Dokumente können hier heruntergeladen werden:

    Richtlinien

    Gesuchsformular (en)

    Geheimhaltungserklärung

  • Wegleitung für die Antragstellung

    (Antrag auf Genehmigung eines Forschungsprojekts durch die Kommission des Departements für Psychologie)

    Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung einer Untersuchung am Menschen

    1. Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn der Studie schriftlich oder mündlich über den Ablauf der Untersuchung informiert werden. Dem Antrag sind die Informationsmaterialien, so wie sie den Teilnehmenden gegeben werden sollen, als separate Dokumente beizufügen:
      • eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens aus der Sicht der Teilnehmenden
      • die Instruktionen im Wortlaut
      • die Informationen, die den Teilnehmenden nach Abschluss der Studie gegeben werden
    2. Die Aufklärung der Teilnehmenden bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Einverständniserklärung beinhaltet:
      • Titel der Studie
      • Kurzbeschreibung von Ziel und Ablauf (Dauer, Aufgaben), evtl. auch Hinweise zum Nutzen der Studie
      • Mögliche Unannehmlichkeiten oder Risiken
      • Angaben zu Datenschutz und Vertraulichkeit
      • Hinweis auf die Freiwilligkeit und das Recht, jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Entstehen von Nachteilen, die Zustimmung zur Teilnahme zu widerrufen
      • Angaben zur Kontaktperson für weitere Fragen oder Beschwerden
      • Hinweis auf die zuständige Ethik-Kommission
    3. Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren muss das schriftliche Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters, bei solchen zwischen 14 und 18 Jahren zusätzlich deren eigene schriftliche Einwilligung eingeholt werden. Eine Kopie dieser Schreiben ist dem Antrag beizufügen.
    4. Möglichkeit der Stellung eines Gruppenantrags für mehrere Studien
      Wenn im Rahmen eines von einer Förderungsstelle (z.B. SNF, EU) finanzierten Projekts eine Reihe von relativ ähnlichen Studien oder Studien zu einem ähnlichen Thema geplant sind, empfehlen wir Ihnen, einen Gruppenantrag für die Studien einzureichen und dabei die Materialien für eine der geplanten Studien beispielhaft vorzulegen.
    5. Alle Unterlagen (inklusive vollständig ausgefülltem Antragsformular) müssen elektronisch eingereicht werden. Der Frageboden ist nur im Intranet und für Mitarbeiter des Departement zugänglich: Anfrage an die Interne Ethikkommission (EN).