Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sie studieren an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät und haben Fragen zu Ihrem Studium? Hier finden Sie eine Liste mit nützlichen Informationen.

Allgemeine Informationen, Regeln zum Studium

Kurse und Prüfungen

  • Ich habe die Kurseinschreibungsfrist verpasst, was soll ich tun?

    Sie haben die Möglichkeit, eine späte Anmeldung zu machen (Fristen). Zudem können Sie die Kurse in der Regel auch ohne Anmeldung besuchen. Nur die Anmeldung zu den Prüfungen ist obligatorisch.

    Dagegen ist die Anmeldung für Übungen, praktische Arbeiten, Seminare und Exkursionen obligatorisch. Diese Anmeldung garantiert Ihnen einen Platz und ermöglicht es Ihnen, nachzuweisen, dass Sie diese belegt haben.

  • Ich habe die Prüfungsanmeldungen verpasst

    Nach Ablauf der Anmeldefrist gibt es keine späten Anmeldungen. Sie müssen die Prüfung in einer anderen Session ablegen.

  • Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Was passiert?
    Bachelor und Master of Science
    Eine nicht bestandene Bewertung oder eine Bewertung mit einer Note unter 4 kann einmal wiederholt werden. (Reglement für die Erlangung des Bachelor und des Masters, Art 21)
    • Für UEs die mit einer Note bewertet werden

    Wenn die Note beim ersten Versuch < 4 beträgt, können Sie sich für einen neuen Versuch anmelden.

    Bei einem zweiten Versuch, zählt die beste der beiden Noten.

    Eine ungenügende Note kann innerhalb der Anrechnungseinheit kompensiert werden (gewichteter Durchschnitt).

    • Für UEs die durch bestanden/nicht bestanden bewertet werden (Praktika usw)

    Wenn Sie den ersten Versuch nicht bestehen, können Sie die Unterrichtseinheit oder die Prüfung wiederholen.

    Wenn Sie bei einer "bestanden/nicht-bestanden"-UE ein zweites Mal scheitern, führt es zu einem entgültigem Nichtbestehen des Studiengangs.

    Wurde eine Unterrichtseinheit einer Anrechnungseinheit evaluiert, so wird sie beim Anrechnungsverfahren dieser Anrechnungseinheit berücksichtigt und kann weder weggelassen noch ersetzt werden. (Reglement, Art 25)
     
    Bachelor und Master of Medicine
    Für das BMed müssen alle Prüfungen für die Unterrichtseinheiten derselben Anrechnungseinheit in ein und derselben Sitzung abgelegt werden. Wenn der Durchschnitt des Anrechnungseinheit < 4 ist, kann die Bewertung des gesamten Pakets zweimal wiederholt werden. (Reglement für die Erlangung des Bachelor of Medicine, Art 17)
    Für MMed werden die Anrechnungseinheit durch summative Auswertungen bewertet. Evaluationen werden einmal pro Jahr durchgeführt und können zweimal wiederholt werden. (Reglement für die Erlangung des Master of Medicine, Art 14)
  • Ich sehe meine Prüfungsresultate auf MyUniFR nicht; was ist los?

    Um Zugang zu Ihren Ergebnissen zu erhalten, müssen Sie die Erklärung zur wissenschaftlichen Integrität unterzeichnet und eingereicht haben. Ihre Ergebnisse werden einige Tage nach Abgabe der Erklärung zugänglich sein.

  • Ich möchte meine Prüfung einsehen, wie gehe ich vor?

    Informationen zur Einsichtnahme in Prüfungen finden Sie auf der Seite zu Einchreibungen in Vorlesungen und Prüfungen.

  • Ist es möglich, meine Wahlkurse zu ändern und die entsprechende Note aus meiner Anrechnungseinheit zu entfernen?

    Wenn ein Ergebnis einmal einer UE zugeteilt wurde, und wenn die UE nicht in einer anderen Anrechnungseinheit obligatorisch ist, können diese UE und ihr Ergebnis nicht mehr entfernt oder verschoben werden.

Zusatzfächer und Optionale Studien

  • Wann muss ich mich für die Zusatzfächer anmelden?

    Das Verfahren und die Fristen für die Anmeldung für Zusatzfächer werden hier beschrieben. Die Fristen sind abhängig vom Studiengang.

    Zur Änderung von Zusatzfächer, finden Sie die Informationen hier.

  • Wann und warum kann ich mich für optionale Studien anmelden?

    Die optionale Studien dienen dazu, bereits vollständige Studiengänge um zusätzliche Studienfächer zu ergänzen (zusätzlich zu den 180 ECTS des Bachelorabschlusses  oder den 90/120 ECTS des Masterabschlusses). Die optionale Studien sind auf insgesamt maximal 90 ECTS beschränkt.
    Der Abschnitt "Optional Studien" von MyUniFR sollte nicht dazu verwendet werden, ein Zusatzfach zu registrieren, das Teil der 180 ECTS eines Bachelorabschlusses ist.

  • Kann ich ein Zusatzfach an einer anderen Universität machen?

    Falls das von Ihnen gewünschte Zusatzfach auch von der Universität Freiburg angeboten wird, können Sie es nicht an einer anderen Universität besuchen.
    Wenn Sie ein Zusatzfach besuchen möchten, das nicht von der Universität Freiburg angeboten wird, müssen Sie die vorherige Zustimmung der Fakultät und der anderen Universität einholen um sicherzustellen, dass dieses Fach tatsächlich anerkannt wird.

  • Wie erwerbe ich genügend ECTS-Kredite, um ein zweites Unterrichtsfach für die Sekundarstufe II zu haben?

    Wenn Sie auf der Sekundarstufe II (Gymnasium,..) unterrichten möchten, müssen Sie in der Regel zwei Unterrichtsfächer während Ihres Bachelor- und Masterstudiums wählen. Nach dem Masterabschluss machen Sie das Lehrdiplom für Maturitätsschule (LDM). Für jedes Fach, das Sie unterrichten möchten, müssen Sie mindestens 90 ECTS-Kredite erwerben. So erhalten Sie genug Kredite im zweiten Fach:

    • Bachelor mit Hauptfach zu 120 ECTS
      • Während des Bachelorstudiums wählen Sie ein Zusatzfach zu 60 ECTS in einem Unterrichtsbereich (Falls mehrere Möglichkeiten bestehen, achten Sie darauf, dass Sie sich für das Zusatzfach anmelden, welches zum LDM führt).
      • Während dem Master, wählen Sie das selbe Hauptfach wie im Bachelor. Dazu schreiben Sie sich in den "Optionalen Studien" für ein sogenannten "+30 ECTS" Zusatzfach ein. Die Studienpläne für diese "+30 ECTS" Zusatzfächer finden Sie hier. Sie können sich für diese +30 Zusatzfächer einschreiben, nachdem Sie das Zusatzfach des Bachelors validiert haben.
    • Bachelor mit Hauptfach zu 150 ECTS
      • Während dem Bachelor wählen Sie ein Zusatzfach zu 30 ECTS in einem Unterrichtsbereich. Um die fehlenden 30 ECTS im zweiten Bereich zu absolvieren, schreiben Sie zusätzlich eine "Ergänzung zum LDM" unter "Optionale Studien" ein. Insgesamt müssen die Kurse, die Sie belegen, dem 60 ECTS Zusatzfach für das LDM entsprechen
      • Während dem Master, wählen Sie das das selbe Hauptfach wie im Bachelor. Dazu schreiben Sie sich in den "Optionalen Studien" für ein sogenannten "+30 ECTS" Zusatzfach ein. Die Studienpläne für diese "+30 ECTS" Zusatzfächer finden Sie hier. Sie können sich für diese +30 Zusatzfächer einschreiben, nachdem Sie das Zusatzfach des Bachelors und die Ergänzung zum LDM validiert haben.

Master und Doktorat

Bestätigungen, Leistungsnachweise und Diplome