Organe und Kommissionen

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das höchste Organ der Fakultät und verantwortlich für alle die Fakultät betreffenden Entscheidungen. Er wird von dem/der Dekan/in präsidiert und setzt sich zusammen aus der Professorenschaft und aus Vertretungen des Mittelbaus, der Studierenden, des Freiburger Spitals oder des Freiburger Netzwerks für psychische Gesundheit, sowie des administrativen und tech­nischen Personals. Die Zuständigkeiten des Fakultätsrates sind in den Statuten der Fakultät im Detail beschrieben. Der Fakultätsrat tagt mindestens 3 mal pro Semester zu den im Fakultätskalender angegebenen Terminen.

 

Abteilungsrat

Die beiden Abteilungsräte bereiten die Geschäfte des Fakultätsrates vor und beraten und unterstützen den Dekan in allen laufenden und wichtigen Ge­schäften. Sie bestehen aus den Abteilungsleitenden sowie den Präsi­dent­Innen der jeweiligen Departemente.

 

Dekan / Dekanin

Der Dekan oder die Dekanin ist das leitende und vollziehende Organ der Fakultät, unter Vorbehalt der Zuständigkeiten der zentralen Organe, des Fakultätsrats und des Dekanatsrats. Seine/ihre Aufgaben sind in den Statuten der Fakultät verankert, und seine/ihre Tätigkeit wird durch die Fakultätsverwaltung unterstützt.

 

Dekanatsrat

Der Dekanatsrat besteht aus dem Dekan oder der Dekanin und zwei Vize­dekanen oder Vize­dekaninnen, welche verschiedenen Abteilungen ange­hören. Er unterstützt und berät den Dekan oder die Dekanin in all seinen oder ihren Aufgaben. Die Aufgaben des Dekanats­rates sind in den Statuten der Fakultät erläutert.

 

Studiengesuchskommission

Die Studiengesuchskommission ist das zuständige Organ der Fakultät für die Anerkennung vorgängig erworbener Diplome oder Teilstudien, sowie für Ausnahmen einer Vorschrift oder eines Studienplans. Geleitet von einem/r Vertreter/in der Professorenschaft setzt sie sich aus einem/r Studien­bera­tenden jedes Unter­­richts­­­­bereichs, sowie je einem/r Ver­treter/in der wissen­schaft­lichen Mit­arbei­tenden zusammen. Sie prüft die einge­reich­ten Anrechnungs- und Studiengesuche und unterbreitet die Vorschläge dem Fakultätsrat.

 

Finanzkommission

Die Finanzkommission besteht mindestens aus den Departements­präsi­dent­Innen und wird vom Dekan oder der Dekanin geleitet. Die Finanz­kommission ist verantwortlich für die Ausarbeitung eines Vorschlages zur Verteilung der Sachkredite zwischen den zwei Abteilungen.