Habilitation

Die Habilitation wird von der Fakultät in Form einer Urkunde vergeben und ist ein höheres Diplom, welches dazu befähigt, das betreffende Lehrfach bzw. die betreffenden Lehrfächer auf Universitätsniveau zu unterrichten. Die Inhaber oder Inhaberinnen einer Habilitation, welche die venia legendi erhalten haben, tragen den Titel eines Privatdozenten oder einer Privatdozentin

HabilitationskandidatInnen müssen im Besitz eines Doktorates sein. Das Verfahren zur Erlangung einer Habilitation ist detailliert im Habilitationsreglement beschrieben. 

Die Habilitationsurkunde wird traditionell im Rahmen der Diplomfeier der Master-, Doktorats- und Habilitations-Absolvent_innen der Fakultät verliehen.