Einsprachen und Rekurse
Die Einsprache- und Rekursverfahren sind formelle Abläufe, welche in den Statuten vom 4. November 2016 der Universität Freiburg genau beschrieben sind (vgl. Art. 120 und 121).
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Einsprachen
Entscheide über die Bewertung der Leistungskontrollen und Entscheide betreffend die Anerkennung von Studienleistungen können Gegenstand einer Einsprache sein. Das Verfahren ist in einem eigenen Reglement der Fakultät geregelt.
Bei Einreichung einer Einsprache sind CHF 50.– als Kostenvorschuss zu leisten. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
Der Einsprecher oder die Einsprecherin muss den Unkostenbeitrag einbezahlen bevor die Einsprache behandelt wird. Der Zahlungsnachweis muss der Einsprache beigelegt werden. Der Betrag von CHF 50.– pro beanstandete Note ist auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN: CH23 0076 8011 0055 6340 4
Mit dem Vermerk «Einsprache» -
Rekurse
Rekurse können bei der Internen Rekurskommission eingereicht werden, gegen:
- Entscheide über Einsprachen
- Entscheide der Dozierenden, soweit sie nicht die inhaltliche Bewertung von Prüfungen und andere Fähigkeitsbewertungen betreffen
- Entscheide betreffend die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang
- weitere Entscheide, soweit dies ein Reglement der Universität, der Fakulät, des Departements oder des Institut vorsieht,
Der Rekurs ist innerhalb von dreissig Tagen nach der Mitteilung des Entscheids beim Rektorat der Universität einzureichen.
Universität Freiburg
Interne Rekurskommission
Rektorat
Av. de l'Europe 20
CH–1700 Freiburg