Leistungsnachweise

  • Zwischenleistungsnachweis

    Ein Zwischenleistungsnachweis ist eine vorläufige Studienbescheinigung, die Ihre Ergebnisse und die Anzahl der erreichten ECTS Kreditpunkte zeigt.

    Sie können einen Zwischenleistungsnachweis per E-Mail an scimed@unifr.ch anfordern. Dieses Dokument wird in den folgenden Tagen auf Ihrem MyUniFR Portal unter "Dokumente" (RelPrestInt) veröffentlicht.

  • Leistungsnachweis

    Ein Leistungsnachweis gibt für jede Unterrichtseinheit der Anrechnungseinheit das Ergebnis der Bewertung und die Anzahl der erworbenen ECTS-Kreditpunkte an. Um eine Anrechnungseinheit zu validieren, muss Artikel 23 der Verordnung eingehalten werden.

    Um einen Leistungsnachweis für Ihren Studiengang zu erhalten, müssen Sie die Validierung auf Ihrem MyUniFR Portal (unter "Ergebnisse und Validierung") beantragen.

    Sie erhalten danach eine e-Rechnung in Ihrem MyUniFR Portal, die die Kredite aufzählt, welche bezahlt werden müssen (CHF 2.– pro ECTS-Kreditpunkt). Nach Eingang der Zahlungsbestätigung sendet das Dekanat Ihnen die entsprechenden Dokumente zu. 

  • Schlussbestätigung

    Die Schlussbestätigung bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Studiums. Sie wird Ihnen per Post zugeschickt, sobald alle ECTS-Kreditpunkte aus den Anrechnungseinheiten des Programms bezahlt sind (CHF 2.– pro ECTS-Kreditpunkt, siehe Leistungsnachweise).

    Sobald alle Kreditpunkte für Ihr Studiengang bezahlt sind, stehen Sie ebenfalls auf der Einladungliste für die nächste Diplomfeier, wo Sie Ihr Diplom erhalten werden.

  • Andere Anfragen

    Falls Sie sich vor Ende des Studiums exmatrikuliert haben, oder Sie eine Anrechnungseinheit unterbrochen oder nicht bestanden haben, können Sie für Ihre bestandenen Studienleistungen einen Leistungsnachweis beantragen.

    Sie erhalten danach eine e-Rechnung in Ihrem MyUniFR Portal, die die Kredite aufzählt, welche bezahlt werden müssen (CHF 2.– pro ECTS-Kreditpunkt). Nach Eingang der Zahlungsbestätigung sendet das Dekanat Ihnen die entsprechenden Dokumente zu. 

Wichtige Hinweise
  1. Sie müssen die Anrechnungseinheit Ihres ersten Studienjahres bestätigen lassen, sobald Sie alle Studien­leistun­gen der ersten beiden Semester Ihres Bachelors erfolgreich absolviert haben.
  2. Der Transfer oder die Anerkennung einer UE ist möglich, wenn sie in der Ursprungsfakultät bestätigbar ist.

Die UE des ersten Bachelorjahres des Hauptfachs müssen am Ende des 4. Semesters validiert werden, um Ihr Studium weiterführen zu können.