Studienvertrag

Vor Ihrer Abreise müssen Sie einen Studienvertrag ausarbeiten, in dem die geplanten Kurse an der Universität Freiburg aufgeführt sind.

Bei der Auswahl der Kurse und der Erstellung des Studienvertrags ist es wichtig, Konflikte bezüglich des Tages- oder der Kurszeiten zu vermeiden. 

Bitte schicken Sie Ihren unterschriebenen Studienvertrag an die DIB an international-incoming@unifr.ch.  

  • Studienvertrag vor Ihrer Ankunft

    Studienvertrag vor Ihrer Ankunft

    Vor Ihrer Ankunft in Freiburg vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Studienvertrag unterschrieben ist:

    • durch Sie,
    • durch Ihre Heimuniversität,
    • Vor Ihrer Ankunft kümmert sich die DIB darum, diese Unifr-Unterschriften der Studienkoordinatoren-innen für Sie einzuholen.
  • Studienvertrag Veränderungen bei Ihrer Ankunft

    Sollten nach Ankunft in Freiburg Änderungen des Studienvertrags notwendig werden, sieht so das entsprechende Vorgehen aus:

    • Änderungen notieren: für geringfügige Änderungen das Formular „Changes of the Learning Agreement“ verwenden; sollten (fast) alle Kurse ändern, am besten gleich einen neuen Studienvertrag aufsetzen.
    • Die Studienberaterin oder den Studienberater hier an der Universität Freiburg kontaktieren, um die Änderungen unterzeichnen zu lassen. Sollten Kurse aus verschiedenen Departementen hinzugefügt worden sein, müssen Sie die BeraterIn der verschiedenen Departemente aufsuchen (siehe Kapitel „Studienberater und Mobilitätskoordinator“).
    • Achtung: Bei Ihrer Ankunft in Freiburg, die Dienststelle für internationale Beziehungen kann Studienverträge oder Kursänderungen nicht unterschreiben. Dies ist Sache der Departemente bzw. Fakultäten.
    • Für Master-Studierende, welche Kurse aus der Philosophischen Fakultät besuchen: Nachdem die Änderungen von dem/den Studienberater(n) bestätigt wurden, wenden Sie sich bitte an das/die zuständige(n) Departement(s), um für die jeweiligen Kurse eingeschrieben zu werden.
    • Die Änderungen an die Heimuniversität schicken.