Aufenthaltsbewilligung

Alle folgende administrative Aufgaben müssen Sie zwingend bei Ihrer Ankunft in Freiburg vornehmen!

1. Anmeldung beim Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI)

Die lokalen Behörden verlangen von jeder und jedem Studierenden und Forschenden, die länger als 90 Tage in Freiburg wohnen, eine Aufenthaltsbewilligung www.admin.fr.ch/spomi (verfügbar in Französisch und Deutsch). Diese Aufenthaltsbewilligung muss innerhalb der ersten 14 Tage nach Ankunft in Freiburg beim Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI) beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Studierenden oder Forschenden nicht länger in Freiburg bleiben dürfen, als die Zeitspanne für welche die Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wurde. Bei nicht Beachtung können Geldbussen ausgesprochen werden. Im Falle einer Verlängerung des Aufenthalts muss eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, wobei erneut Gebühren erhoben werden. 

  • STUDIERENDE EU /EFTA

    Antrag : Möglichkeit den Antrag per Post zu stellen.

    Gültigkeit : Entspricht der geplanten Dauer Ihres AufenthaltsACHTUNG: Wählen Sie das Enddatum Ihres Aufenthaltes aufgrund von Prüfungstermine und/oder einer eventuellen Reise in der Schweiz aus. Max. 1 Jahr.

    Dokumente: Ausgefüllte und benötigte Dokumente einsenden:

    • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular des SPOMI
    • 1 aktuelles Passfoto
    • 1 Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID Karte (+ Kopie des Visums in Ihrem Pass, sofern vorhanden + Kopie des Einreisestempels der Schweizer Grenzbehörden)
    • 1 Original der Einschreibebestätigung an der Universität Freiburg

    Biometrische Daten: Sie erhalten einen Termin für die Erfassung der biometrischen Daten.

    Bezahlung : Sie erhalten vom Spomi die Rechnung und können mit Einzahlungsschein oder per E-banking bezahlen.

    Gebühr : Die Aufenthaltsbewilligung kostet CHF 102.70.

    Empfang : Die Aufenthaltsbewilligung in Kreditkartenformat wird nach 5-10 Tagen per Post an Ihre Wohnadresse in Freiburg geschickt.

     

    EU /EFTA : EU = Europäische Union / EFTA = Europäische Freihandelsassoziation (Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)

     

  • STUDIERENDE NICHT EU/EFTA

    Antrag : Möglichkeit den Antrag per Post zu stellen.

    Gültigkeit : Entspricht der geplanten Dauer Ihres AufenthaltsACHTUNG: Wählen Sie das Enddatum Ihres Aufenthaltes aufgrund von Prüfungstermine und/oder einer eventuellen Reise in der Schweiz aus. Max. 1 Jahr.

    Dokumente: Ausgefüllte und benötigte Dokumente einsenden:

    • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular des SPOMI
    • 1 aktuelles Passfoto
    • 1 Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID Karte (+ Kopie des Visums in Ihrem Pass, sofern vorhanden + Kopie des Einreisestempels der Schweizer Grenzbehörden)
    • 1 Original der Einschreibebestätigung an der Universität Freiburg
    • Studienplan, Dauer des Studiums und Pläne nach Abschluss des Studiums
    • Nachweise über Ihre finanziellen Mittel: Bestätigung einer in der Schweiz zugelassenen Bank über ausreichende Vermögenswerte – 21'900 Schweizer Franken - /oder ausreichendes Stipendium oder Ausbildungsdarlehen / oder Verpflichtungserklärung einer zahlungsfähigen Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Formular "Verpflichtungserklärung bei Studienzwecken" ausfüllen)

    Biometrische Daten: Sie erhalten einen Termin für die Erfassung der biometrischen Daten.

    Bezahlung : Sie erhalten vom Spomi die Rechnung und können mit Einzahlungsschein oder per E-banking bezahlen.

    Gebühr : Die Aufenthaltsbewilligung kostet CHF 174.70.

    Empfang : Die Aufenthaltsbewilligung in Kreditkartenformat wird nach 5-10 Tagen per Post an Ihre Wohnadresse in Freiburg geschickt.

     

    EU /EFTA : EU = Europäische Union / EFTA = Europäische Freihandelsassoziation (Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)

2. Anmeldung in der Wohngemeinde

Verpflichtung, sich bei der Wohngemeinde in der Sie während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz wohnen, anzumelden.

Die Prozedur ist folgende:

  • Sich zum Gemeindebüro begeben
  • Die Aufenthaltsbewilligung vorweisen
  • Das Krankenversicherungsdokument vorweisen (KOPIE)
  • Der Mietvertrag vorweisen (KOPIE)
  • Die Gebühr bezahlen (ungefähr CHF 20.-)

Kontaktdaten der Gemeinden, wo Mobilitätsstudierenden am häufigsten wohnen. Für die anderen Gemeinden bitte das Internet konsultieren.

GEMEINDE

ADRESSE

ÖFFNUNGSZEITEN

Freiburg

Stadt Freiburg

Rue Saint-Pierre 10

1700 Freiburg

Tel. +41 26 351.7111

Montag bis Freitag: 08:00–11:30 / 14:00–17:00

Vor Feiertagen ab 16:00 geschlossen

Givisiez

Administration communale

Place d'Affry 1

Case postale

1762 Givisiez

Tel. +41 26 460.8960

commune@givisiez.ch 

Montag: 13:30 – 17:00

Dienstag: 13:30 – 18:30

Mittwoch: 13:30 – 17:00

Donnerstag: 13:30 – 17:00

Freitag: 13:30 – 16:00

Vor Feiertagen ab 16:00 geschlossen.

Marly

Administration communale

Route de Fribourg 9

Case postale 63

1723 Marly 1

Tel. +41 26 435.5050

commune@marly.ch

Montag bis Freitag: 8:30 – 11:30

Montag bis Donnerstag: 13:30 – 16:30

Freitag und Vortag von Feiertagen: 13:30–16:00

Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI)

Route d'Englisberg 11
1763 Granges-Paccot

www.fr.ch/de/bma

Bus Nr. 1 – Richtung « Portes de Fribourg »

Haltestelle (Terminus) « Portes de Fribourg »