Versicherungen

Krankenversicherung

Während Ihres Aufenthalts in der Schweiz unterliegen Sie der Versicherungspflicht. Bitte prüfen Sie, ob Sie über alle notwendigen Dokumente verfügen.

EU/EFTA-Bürger

Bitte führen Sie Ihre «Europäische Krankenversicherungskarte» mit sich.

Hier finden Sie Informationen für Anträge auf Kostenerstattung

Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschliessen, achten Sie darauf, ob diese in der Schweiz anerkannt ist. Füllen Sie das Formular Bescheinigung des ausländischen Versicherers zwecks Freistellung von der Versicherungspflicht in der Schweiz aus. Dieses muss von Ihrem Versicherer unterzeichnet werden.

Bescheinigung des ausländischen Versicherers zwecks Freistellung von der Versicherungspflicht in der Schweiz

Nicht-EU/EFTA-Bürger

Sie sind dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung in der Schweiz abzuschliessen. Dies gilt auch dann, wenn Sie über die Europäische Krankenversicherungskarte verfügen.

Wenn Sie länger als 90 Tage in der Schweiz sein werden und somit eine Aufenthaltsbewilligung beantragen müssen, eignen sich folgende Krankenversicherungen: www.swisscare.com und www.scorestudies.ch. Wenn Sie hingegen mit einem Schengen-Visum anreisen, weniger als 90 Tage in der Schweiz sein werden und somit keine offizielle Bestätigung einer Schweizer Migrationsbehörde beantragen müssen, können Sie eine Schengen-Visa-Versicherung abschliessen: www.welcome.ch

Manchmal können Ausnahmen von der Versicherungspflicht gemacht werden. Bitte beachten Sie die Bundesverordnung über die Krankenversicherung.

 

Für die Exzellenzstipendiatinnen und -stipendiaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft übernimmt das Sekretariat der Dienststelle der Eidgenössischen Stipendienkommission für ausländische Studierende die Anmeldung bei der Krankenversicherung.

Wichtig:

  • Wenn Sie in der Schweiz einer sportlichen Aktivität nachgehen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Krankenversicherung das betreffende Risiko abdeckt. Insbesondere gilt dies für das Skifahren.
  • Zahnärztliche Behandlungen sind in der Schweiz sehr kostspielig und werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Privathaftpflicht

Wenn Sie einer anderen Person absichtlich oder unabsichtlich einen materiellen oder körperlichen Schaden zufügen, sind Sie privat haftbar. Sie sind ebenfalls privat haftbar, wenn Dritten durch Personen, Tiere oder Dinge ein Schaden zugefügt wird, für die Sie verantwortlich sind. Es wird daher empfohlen, für den Zeitraum Ihres Aufenthalts eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Kostendeckung Zahnbehandlung

Zahnbehandlungen sind nicht durch die Versicherung abgedeckt und müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website: www.kvg.org