Wohnen in Freiburg

In Freiburg gibt es gute Unterbringungsmöglichkeiten, die jedoch begrenzt sind. Wir empfehlen Ihnen daher, unmittelbar nach der Zulassung an der Universität Freiburg (Unifr) mit der Wohnungssuche zu beginnen.

Es stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Wichtige Informationen zur Miete:

  • Überprüfen Sie, wie Sie den Schlüssel für die gewählte Unterkunft erhalten und organisieren Sie Ihren Aufenthalt so, dass die Miete bis zum Ende des Prüfungszeitraums dauert!
  • Als Mieter sind Sie für die Mietzahlungen für die Wohnung verantwortlich.
  • Der Mietvertrag wird direkt zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen. Bitte lesen Sie die Mietbedingungen vor der Unterschrift sorgfältig durch.
  • Die Mietverträge für das Herbstsemester beginnen in der Regel am 1. September, für das Frühlingssemester am 1. Februar. Wenn Sie vor diesen Terminen anreisen möchten, können Sie unter Umständen eine Sondervereinbarung mit dem Vermieter treffen.
  • In der Regel muss eine Kaution hinterlegt werden (zwischen CHF 600.– und CHF 1000.–). Diese wird am Ende des Aufenthalts unter Abzug der als notwendig erachteten Reinigungskosten und der Reparaturkosten für die vom Mieter möglicherweise verursachten Schäden wieder zurückgezahlt. Um Probleme zu vermeiden, sind Sie dazu angehalten, Ihr Zimmer und die Gemeinschaftsräume während Ihres Aufenthalts sauber zu halten.
  • Kümmern Sie sich während Ihres Aufenthaltes um das Material und die Wohnung.
  • Bei Einzug wird ein Übergabeprotokoll Das von der Hausverwaltung ausgefüllte Formular muss vom Mieter gegengezeichnet und an die Hausverwaltung zurückgesendet werden. Wenn Sie über Nachweise über den Zustand Ihrer Unterkunft bei Einzug verfügen möchten, können Sie diesem Dokument auch gerne Fotos beifügen. Wir empfehlen Ihnen, sich an diesem Prozess zu beteiligen, um Ihre Interessen zu schützen.
  • Die Unterkünfte werden entweder für ein Semester oder für ein Studienjahr (September bis Juni) vermietet. Die Miete fällt auch bei vorzeitiger Abreise oder Umzug bis zum Ende des Mietzeitraums an.