Platzvergabe

Da die Anzahl der Plätze an den meisten Austauschuniversitäten begrenzt ist, werden die Bewerbungen einem Auswahlverfahren unterzogen.

  • Wenn Sie einen Aufenthalt ausserhalb Europas, im Rahmen der ISEP oder des Programms PÉÉ planen oder an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät studieren und Ihre Bewerbung Ende Oktober eingereicht haben, wird die Entscheidung im Laufe des Monats Dezember bekannt gegeben. Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Wenn Ihnen ein Platz an einer Universität zugewiesen wurde, müssen Sie diese Auswahl validieren.
  • Wenn Sie einen Aufenthalt an einer SEMP-Austauschuniversität (früher Erasmus) planen und Ihre Bewerbung Mitte Januar eingereicht haben, wird die Entscheidung im März bekannt gegeben.
  • Im Programm Schweizer Mobilität wird die Entscheidung 15 Tage nach Ablauf der Bewerbungsfrist mitgeteilt.

Nach Ihrer Bewilligung müssen Sie sich an der Austauschuniversität als Austauschstudentin oder Austauschstudent einschreiben. Wir bitten Sie, sich bei der Austauschuniversität über das Immatrikulationsverfahren zu informieren. Manche Universitäten informieren per E-Mail über das Immatrikulationsverfahren. Dies ist jedoch nicht überall der Fall.

Denken Sie daran, dass Sie einen Platz erhalten haben, für den sich auch andere Bewerber interessiert haben. Halten Sie daher bitte Ihre Verpflichtungen ein. Einen Aufenthalt nach der Studienplatzvergabe noch abzusagen, ist nur in Fällen von höherer Gewalt möglich. Wenn Sie Ihren Mobilitätsaufenthalt absagen müssen, obwohl bereits ein Studienplatz an Sie vergeben wurde, wenden Sie sich bitte umgehend an die Dienststelle für internationale Beziehungen, damit wir Ihren Studienplatz einem anderen, zuvor abgelehnten Bewerber anbieten können.


Die endgültige Auswahl wird von der Austauschuniversität getroffen. Daher unterliegt die Platzvergabe noch weiteren Bedingungen.