Studienvertrag (vor Ort)

Der Studienvertrag wird bei Abgabe der Bewerbung erstellt. Im Allgemeinen basiert er auf den Kursen des Vorjahres und hat daher vorläufigen Charakter. Sie müssen Ihren Studienvertrag vor der Abreise von Ihrer Studienberaterin/Ihrem Studienberater validieren lassen.

Die Studierenden im SEMP erhalten die erste Tranche ihres Stipendiums nur dann, wenn die Dienststelle für internationale Beziehungen (DIB) den von der Austauschuniversität und der Studienberaterin oder dem Studienberater der Universität Freiburg (Unifr) unterzeichneten Studienvertrag erhalten hat.

Vor Ort müssen Sie die von Ihnen gewünschten Änderungen an Ihrem Studienvertrag von den Studienberaterinnen oder Studienberatern in Freiburg und an Ihrer Austauschuniversität validieren lassen.