Änderung der Aufenthaltsdauer

Es kann Situationen geben, in denen Sie Ihren Aufenthalt verlängern oder verkürzen müssen. Solche Änderungen an der Aufenthaltsdauer müssen jedoch begründet sein.

Verlängerung Ihres Aufenthalts

  • Wenn Sie die Aufenthaltsdauer verlängern möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der Dienststelle für internationale Beziehungen Ihrer Austauschuniversität, ob eine Verlängerung möglich ist.
  • Ist dies der Fall, müssen Sie die Verlängerung bei der DIB der Unifr beantragen und belegen, dass Ihre Austauschuniversität mit der Verlängerung um ein Semester einverstanden ist.
  • Die DIB prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung kurzfristig mit.
  • Wird Ihre Verlängerung akzeptiert, müssen Sie einen neuen Studienvertrag erstellen und diesen von Ihren Studienberaterinnen und Studienberatern an der Unifr und an Ihrer Austauschuniversität validieren lassen.

Das SEMP-Stipendium für den Verlängerungszeitraum wird Ihnen gegen Aushändigung eines Studienvertrags ausbezahlt. Die DIB kann zum Zeitpunkt Ihres Verlängerungsantrags ein SEMP-Stipendium für das Zusatzsemester möglicherweise noch nicht garantieren. Die Bestätigung folgt im April.

Im Rahmen des SEMP kann ein Aufenthalt im Frühlingssemester im Herbstsemester verlängert werden. Dies gilt jedoch als zweiter Aufenthalt. Füllen Sie daher bitte in Ihrem Portal MyUnifr einen neuen Antrag für einen Mobilitätsaufenthalt OUT aus und setzen Sie die DIB darüber in Kenntnis.

 

Verkürzung Ihres Aufenthalts

Sollten Sie Ihren Aufenthalt an der Austauschuniversität verkürzen müssen, sind zwingend die Dienststellen für internationale Beziehungen der Unifr sowie der Austauschuniversität darüber zu informieren.

Wenn Sie einen Mobilitätsaufenthalt im Rahmen des SEMP-Programms absolvieren, müssen Sie Ihre Aufenthaltsbescheinigung von der Dienststelle für internationale Beziehungen der Austauschuniversität unterzeichnen lassen. Anhand dieses Dokuments werden die Dauer Ihres Aufenthalts und der von Ihnen zurückzuzahlende Stipendiumsbetrag berechnet.