Glossar

Bologna-Prozess

Der Bologna-Prozess wurde 1999 mit der Bologna-Erklärung ins Leben gerufen. Ziel war es, einen einheitlichen Europäischen Hochschulraum (EHEA, 2010 als eröffnet erklärt) zu schaffen. Mit diesem Prozess soll ein System von besser vergleichbaren Hochschulabschlüssen eingeführt werden, die leichter anerkannt werden können. Ausserdem sollen die Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Wissenschaftlern gefördert, eine hohe Qualität der Bildung sichergestellt und die europäische Dimension in die Hochschulbildung einbezogen werden.

Weitere Informationen auf dem Portal der Europäischen Union

ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System - Leistungspunktesystem)

Das Kreditpunktesystem ECTS ermöglicht die Verbesserung der Transparenz und die Vergleichbarkeit von Studienprogrammen und Diplomen. Es erleichtert zudem die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen.
Ein ECTS-Kreditpunkt entspricht einer Arbeitsleistung von 25 bis 30 Stunden.

Bachelor

Der Bachelor ist die erste Studienstufe und bietet eine wissenschaftliche Grundausbildung. Er setzt den Erwerb von 180 ECTS-Kreditpunkten voraus und entspricht generell einem 3-jährigen Vollzeitstudium.

Master

Der Master ist die zweite Studienstufe und dient der Vertiefung der im Rahmen des Bachelors erworbenen Kenntnisse. Er setzt den Erwerb von 90 bis 120 ECTS-Kreditpunkten voraus und entspricht generell einem Vollzeitstudium von 1,5 bis 2 Jahren.

Doktorat

Das Doktorat ist eine persönliche Forschungsarbeit mit anschliessender Dissertation unter der Leitung eines Universitätsprofessors. Grundvoraussetzung für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist ein abgeschlossenes und anerkanntes Masterdiplom. In einigen Fällen wird eine Mindestnote bei den Masterprüfungen verlangt. Die Dauer der Forschungsarbeiten ist nicht festgelegt. Generell dauert das Doktorat 2 bis 6 Jahre, je nach Forschungsbereich kann diese Dauer jedoch unterschiedlich ausfallen.

Weitere Informationen über das Doktoratsstudium in der Schweiz

BENEFRI

Ein Netzwerk zwischen den Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg, das durch eine Rahmenvereinbarung geregelt ist. Sein Ziel ist es, die Ausbildung der drei Universitäten zu koordinieren und den Studierenden den Zugang zu einem breiteren Studienangebot zu ermöglichen. Verschiedene Fachvereinbarungen decken dieses Angebot ab. In gewissen Bereichen ist die Zusammenarbeit zwischen den drei Universitäten so festgelegt worden, dass ein Pendeln zwischen den Ausbildungsstätten zwingend ist. Die Studierenden können so ein gemeinsames BENEFRI-Diplom erlangen.

Weitere Informationen über die BENEFRI-Vereinbarung