Gemeinsame Dissertationsbetreuung

Grundsatz

Die gemeinsame Dissertationsbetreuung folgt dem Grundsatz, dass ein Doktorand oder eine Doktorandin seine oder ihre Dissertation unter der Leitung von zwei Dissertationsbetreuern oder -betreuerinnen an zwei Universitäten (in der Schweiz und im Ausland) verfasst. Nach Abschluss verleiht ihm oder ihr jede der beiden Universitäten den Grad eines Doktors oder einer Doktorin, unter Erwähnung, dass dieser im Anschluss an eine gemeinsame Dissertationsbetreuung verliehen wurde.

Die gemeinsame Dissertationsbetreuung muss Gegenstand eines Kooperationsvertrages zwischen den beiden Universitäten zur Regelung der Modalitäten sein.

Die Universität Freiburg ist in der Regel für solche Verträge mit anerkannten ausländischen Universitäten, unabhängig von ihrem geographischen Standort, offen.

 

Verfahren

Das Verfahren beginnt an der Universität Freiburg: der Dissertationsbetreuer oder die Dissertationsbetreuerin, in Absprache mit einem Dissertationsbetreuer oder einer Dissertationsbetreuerin an einer anerkannten ausländischen Universität,

Die Akademische Direktion prüft den Entwurf und nimmt im Anschluss mit der Partneruniversität Kontakt auf, um die reglementarische und administrative Vereinbarkeit des Entwurfs zu gewährleisten. Sie holt anschliessend die erforderlichen Unterschriften ein und stellt den Vertragsentwurf der Partneruniversität zur Unterschrift zu.

Wenn das Verfahren an der Partneruniversität beginnt, stellt diese den Vertragsentwurf der Akademischen Direktion zu. Diese stellt in Zusammenarbeit mit der Partneruniversität die Vereinbarkeit des Entwurfs sicher. Sie validiert diesen anschliessend bei der Partneruniversität, die ihn von den zuständigen Personen unterzeichnen lässt und der Akademischen Direktion zur Unterzeichnung in Freiburg zustellt. 

Die Akademische Direktion gibt den Dissertationsbetreuern und Dissertationsbetreuerinnen zu allen Fragen in Zusammenhang mit der Vorbereitung der Kooperationsverträge Auskunft.

 Wichtig: der Kooperationsvertrag kann erst in Kraft treten, nachdem der Doktorand oder die Doktorandin an der Universität Freiburg zugelassen wurde.

 

Finanzielle Zuschüsse für Kooperationsverträge mit Universitäten im Bologna Raum und in Israel

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI gewährt finanzielle Zuschüsse für Dissertationsvorhaben in diesem Rahmen, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Dazu stellt die Akademische Direktion jedes Jahr am 20. März swissuniversities die vom Dissertationsbetreuer oder der Dissertationsbetreuerin und dem Dekan oder der Dekanin unterzeichneten Gesuche um einen finanziellen Zuschuss zu, die ihr an diesem Datum vorliegen.

Gesuchsformular