Die Habilitation

  • Beschreibung

    Die Habilitation ist die höchste universitäre Qualifikation. Sie erfolgt für eine klar benannte Disziplin, für die die "venia legendi" erteilt wird. Personen, die eine Habilitation erlangen möchten, müssen bereits über ein Doktorat verfügen.

    An der Theologischen Fakultät kann eine Habilitation in einem theologisch relevanten Thema auf der Grundlage eines Doktorates in Theologie oder seit 2022 in einem Bereich der Religionsstudien oder der theologischen Studien auf der Grundlage eines Doktorates der Philosophie eines von der Universität Freiburg anerkanntes Doktorat erlangt werden.

    Im Rahmen des Habilitationsverfahrens ist eine Habilitationsschrift vorzulegen, die in der wissenschaftlichen Bearbeitung eines theologisch relevanten Themas besteht. Sie kann den Charakter einer neu erarbeiteten Monographie tragen oder in der kumulativen Zusammenstellung bereits veröffentlichter Beiträge bestehen. Über das Doktorat hinaus sollte in dieser Arbeit nachgewiesen werden, dass die Kandidatin oder der Kandidat die Befähigung zu eigenständiger Forschung hat und andere zur Forschung im Bereich der "venia legendi" anleiten kann. In der Habilitationsvorlesung am Ende des Verfahrens müssen darüber hinaus didaktische Fähigkeiten unter Beweis gestellt werden.

  • Anmeldeverfahren

    Informationen erteilt Ihnen: 

    Dekanat der Theologischen Fakultät 
    Frau Eveline Jungo
    +41 26 300 73 70
    eveline.jungo@unifr.ch

     

    Abgabe der Habilitationsschrift:

    Bevor Sie die These auf dem Dekanat einreichen, konsultieren Sie bitte die Direktiven und füllen Sie die ehrenwörtliche Erklärung aus.

     Prüfungs - und Diplomgebüren

  • Reglemente